Krankenversicherung

Damit Sie immer den umfassenden Krankenversicherungsschutz der BKK Pfalz erhalten, ist es wichtig, den richtigen Beitrag zu zahlen. Als Arbeitnehmer zahlen sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber einen Teil des Beitrags. Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag alleine.

Krankenversicherung 2024

Beitragssatz für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch
bei Arbeitsunfähigkeit und Rentner*innen. Der Höchstbeitrag 2024 berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €. Der Arbeitgeberanteil beträgt 8,29 %.

16,58%

Beitragssatz für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch
bei Arbeitsunfähigkeit. Der Höchstbetrag 2024 berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €.

15,98%
Versorgungsbezüge
Zum Beispiel Betriebsrenten oder Kapitalauszahlungen.
16,58%
Beitrag für Studierende (ab 1.1.24)
(zzgl. Pflegeversicherung mit Kindern: 27,61 €, ohne Kinder: 32,48 €)
99,06€
Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte13,0 %

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 1,7 Prozent. Der Zusatzbeitrag der BKK Pfalz beträgt 1,98 Prozent.