FAQs — Gesundheit

Ich bin krank und habe von meinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Was muss ich tun?

Informieren Sie auf jeden Fall zuerst ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit. Teilen Sie ihm am besten folgendes mit: Tag der Krankschreibung, Beginn der Krankschreibung, voraussichtliches Ende der Krankschreibung.

Ihr Arzt stellt Ihnen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das heißt für Sie, dass die Daten direkt vom Arzt an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Die Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse enthält neben ihren persönlichen Daten und dem Zeitraum ihrer Arbeitsunfähigkeit auch die Diagnose, aufgrund derer Sie arbeitsunfähig sind.  

Ihr Arbeitgeber kann dann bei der Krankenkasse die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber abfragen, die nur Ihre Daten, aber keine Diagnose enthält. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. In der Regel erhalten Sie nur noch ein Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Akten.

Sollten Sie sich während Ihrer Arbeitsunfähigkeit in den ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses befinden, so melden Sie sich gern umgehend bei uns, da Sie in diesem Fall keine Entgeltfortzahlung erhalten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Service-Telefon unter 0800 / 133 33 00 sind gerne für Sie da.

Mein 13-jähriger Sohn benötigt eine Brille. Ist es wahr, dass sich die BKK Pfalz hierfür nicht mehr an den Kosten beteiligt?

Die BKK Pfalz beteiligt sich mit einem Zuschuss an Brillengläsern und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Stärke und Beschaffenheit der Gläser.
Verändert sich die Sehstärke im Laufe der Zeit, so kann sich die BKK Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen erneut an den Kosten der Sehhilfe beteiligen:

  • Bei Kindern bis Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Kostenbeteiligung immer dann möglich, wenn sich die Sehstärke verändert.
  • Bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und schwer sehbeeinträchtigten Erwachsenen ist eine Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien Voraussetzung für eine erneute Kostenbeteiligung unserer BKK.

Bei Erwachsenen können wir uns bei einer Myopie (Kurzsichtigkeit) von 6,25 Dioptrien, Hyperopie (Weitsichtigkeit) ab 6,25 Dioptrien oder Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) ab 4,25 Dioptrien beteiligen. Auch wenn die Voraussetzungen nur auf einem Auge vorliegen, besteht ein Anspruch auf eine beidseitige Versorgung mit Brillengläsern.

Meine Schwiegermutter bekam von Ihrem Arzt einen Rollstuhl verschrieben. Trägt die BKK Pfalz hierfür die Kosten? Fallen Zuzahlungen an?

Die BKK Pfalz trägt grundsätzlich die Kosten für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, wenn diese aus medizinischer Sicht dazu dienen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits bestehende Behinderung auszugleichen.
Für Hilfsmittel dieser Art, welche nicht zum Verbrauch bestimmt sind (im Gegensatz zu Windeln oder Kanülen), gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent der anfallenden Kosten, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro.

Muss ich bei der Miete eines Hilfsmittels eine Zuzahlung erbringen?

Ja. Seit 1. Januar 2004 gilt für gemietete Hilfsmittel die Zuzahlungsneuregelung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Monat.

Ich bin insulinpflichtiger Diabetiker. Kann ich meine Teststreifen über die BKK Pfalz beziehen?

Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die dazu dienen, die Höhe des Zuckerwertes im Blut selbst zu messen. Ein Blutzuckermessgerät, das zusätzlich erforderlich ist, zeigt Ihnen den Wert an. Bei Patientinnen und Patienten, die an einem Diabetes mellitus erkrankt sind, kann der Zuckerwert im Blut erhöht sein, weil der Zucker im Stoffwechsel des Körpers nicht richtig verarbeitet wird. Die Blutzuckermessung ist sehr präzise.

Als insulinpflichtiger Diabetiker sind Sie darauf angewiesen, dass Sie Ihrem Körper zum Teil mehrfach täglich vor den Mahlzeiten über Spritzen oder mit Hilfe einer Pumpe Insulin zuführen. Zuvor müssen Sie ihren Blutzuckerwert selbst messen, damit Sie die Menge an Insulin möglichst präzise an den aktuellen Bedarf anpassen können. Deshalb benötigen Sie regelmäßig Blutzuckerteststreifen; die Kosten dafür werden von Ihrer BKK Pfalz übernommen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Versorgung über unsere Kooperationspartner. Reichen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung ein. Wir veranlassen dann umgehend bei einem unserer Kooperationspartner, dass Ihnen die erforderliche Menge übersandt wird und zwar portofrei.

Ich bin Diabetiker Typ 2 und brauche kein Insulin. Bekomme ich die Teststreifen von der BKK Pfalz bezahlt?

Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die dazu dienen, die Höhe des Zuckerwertes im Blut selbst zu messen. Ein Blutzuckermessgerät, das zusätzlich erforderlich ist, zeigt Ihnen den Wert an. Bei Patientinnen und Patienten, die an einem Diabetes mellitus erkrankt sind, kann der Zuckerwert im Blut erhöht sein, weil der Zucker im Stoffwechsel des Körpers nicht richtig verarbeitet wird. Die Blutzuckermessung ist sehr präzise.

Seit dem 1. Oktober 2011 dürfen die Kosten für Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Diabetiker nicht mehr übernommen werden.

Patienten mit der leichteren Formen des Diabetes mellitus — hierzu gehört ein großer Teil der Typ 2-Diabetiker — können ihre Krankheit bereits mit einer entsprechenden Ernährungsumstellung, Gewichtsabnahme und Erhöhung der körperlichen Aktivität sowie der Einnahme oraler Medikamente (sogenannter Antidiabetika) in den Griff bekommen. Sie sind nicht insulinpflichtig. Sofern Änderungen bei Ihrer Medikamentendosis erforderlich sind, werden diese regelmäßig und ausschließlich von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt durchgeführt, nachdem neben dem Blutzucker der entscheidende HbA1c-Wert gemessen wurde. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, wie sich die Blutzuckereinstellung über einen längeren Zeitraum (etwa acht Wochen — der Wert gilt auch als sogenanntes „Blutzuckergedächtnis“ ) entwickelt hat. Deshalb benötigen Sie keine Blutzuckerteststreifen. Aus einer regelmäßigen eigenständigen Messung ergeben sich keine direkten Konsequenzen für Ihre Medikation und/oder Therapie.

Es gibt eine Ausnahme dieser Regelung! Blutzuckerteststreifen dürfen nicht-insulinpflichtigen Diabetikern weiterhin verordnet werden, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnden Arzt eine instabile Stoffwechsellage feststellt. Instabile Stoffwechsellagen können beispielsweise dann auftreten, wenn zusätzlich zum Diabetes noch andere Erkrankungen hinzukommen oder Patienten neu auf orale Antidiabetika eingestellt werden und deshalb vorübergehend häufigere Kontrollen des Blutzuckerspiegels sinnvoll sind. Dann wird Ihnen eine ärztliche Verordnung ausgestellt, die Sie uns einreichen können. Wir veranlassen dann umgehend bei einem unserer Kooperationspartner, dass Ihnen die erforderliche Menge übersandt wird und zwar portofrei.

Was ist ein Unfallfragebogen?

Erfahrungsgemäß gibt es Diagnosen oder Verordnungen durch Ärzte, bei denen es sein könnte, dass ein Unfall die Ursache gewesen ist. Dies trifft natürlich nicht in allen Fällen zu, jedoch benötigt Ihre BKK Pfalz genau hier Ihre Unterstützung.

Der Unfallfragebogen hilft uns, etwaige Regressansprüche gegen zum Beispiel andere Versicherungen zu erkennen und geltend machen zu können, was selbstverständlich im Interesse aller unserer Versicherten ist.

Aus diesem Grund bitten wir Sie — sollten Sie einen Unfallfragebogen von uns erhalten — diesen auszufüllen oder uns anzurufen.

Übernimmt die BKK Pfalz die Kosten der professionellen Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung (kurz: PZR) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Ihre BKK Pfalz jedoch bezuschusst eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihres Vertrauens mit 50 Euro jährlich. Einfach die Rechnung eines beliebigen Zahnarztes bei uns einreichen. 

Warum habe ich einen Organspendeausweis bekommen?

Die BKK Pfalz ist gerne der Aufforderung der Bundesregierung nachgekommen und hat alle ihre Mitglieder angeschrieben, mit der Bitte, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.

Das Thema Organspende geht uns alle an, deswegen sollten Sie sich mit diesem Thema ausführlich und in Ruhe beschäftigen.

Es ist sinnvoll, das Für und Wider einer Bereitschaft zur Organspende abzuwägen und sich eine Meinung zu bilden. Das ist besonders für Ihre Angehörigen wichtig, die im Ernstfall sicher sein können, in Ihrem Sinne zu entscheiden. Auch, wenn Sie ausdrücklich keine Organe spenden möchten, sollten Sie dies im Ausweis dokumentieren.

Die Erklärung zur Organspende ist selbstverständlich freiwillig!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mein Kind hat Übergewicht. Kann die BKK Pfalz uns helfen?

Es ist nicht angebracht, Übergewicht bei Kindern zu verharmlosen. Denn die Annahme, dass es sich „schon ausschleicht“, ist nicht die Regel.
Im Gegenteil: Aus dicken Kindern werden oft kranke Erwachsene. Um das zu verhindern, ist es sehr sinnvoll, früh genug die Notbremse zu ziehen.

Mit unserem Programm Gewichts-Coaching PLUS helfen wir Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam mit Ernährungsexperten des Richtig Essen Instituts, den Kilos den Kampf anzusagen.

Mehr zum Programm erfahren Sie hier!

Kann mir die BKK Pfalz dabei helfen, schneller einen Arzttermin zu bekommen?

Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb haben wir für Sie viele Services eingerichtet.

Unser Arztterminservice unter 0800 / 589 11 56 sagt Ihnen nicht nur, wo Sie den nächsten Facharzt in der Umgebung finden, sondern macht sogar Termine für Sie aus! Mehr unter Arzttermin-Service.

Unser medizinisches Fachpersonal bei Doc Around The Clock beantwortet Ihre Fragen zu Krankheiten und deren Symptomen, Behandlungsmethoden, Untersuchungen, Arzneimitteln und vielem mehr 24 Stunden am Tag. Hier geht's zu Doc Around The Clock.

Brauche ich im Urlaub eine Auslandskrankenversicherung?

Die BKK Pfalz sichert ihre Mitglieder im europäischen Ausland mit der EHIC, der „Europäischen Krankenversicherungskarte“ ab, die Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden. Nur für die Länder Bosnien-Herzegovina, die Türkei und Tunesien benötigen Sie noch einen Auslandskrankenschein, den wir Ihnen gerne kostenlos ausstellen. Sie können ihn online beantragen.

Auch mit der EHIC sind aber nicht alle Risiken im Ausland abgedeckt. So darf beispielsweise ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Ausland von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden. Im nicht-europäischen Ausland gilt die EHIC nicht. Denn in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen dürfen wir die Gesundheitskosten nicht übernehmen.

Deshalb empfehlen Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer – meist kostengünstigen – privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Mehr Informationen rund um Ihre Absicherung im Urlaub finden Sie hier.

Ich habe eine Hausstaubmilbenallergie. Könnt Ihr mir helfen?

Ihre BKK Pfalz beteiligt sich gerne an den Kosten für Ihre Allergiker-Bettwäsche. Sie benötigen dazu lediglich eine Verordnung Ihres Arztes. Wenn Sie uns diese Verordnung schicken, mailen oder faxen, erhalten Sie von unseren Kooperationspartner Produktproben, unter denen Sie sich das Passende aussuchen können.

Selbstverständlich sind alle diese Produkte qualitativ hochwertig und haben in Tests mit „sehr gut“ abgeschnitten.

Nachdem Sie sich für ein Produkt entschieden haben, teilen Sie uns nur noch die Maße von Matratze, Bettbezug und Kissen mit. Wir übernehmen für Sie die Bestellung und Sie bekommen die Bettwäsche direkt nach Hause geliefert.

Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaften erhalten selbstverständlich eine Partnerversorgung, wenn dies auf der Verordnung vermerkt ist.

Es fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an und eine Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10 Euro.

Mehr zum Thema Allergien finden Sie hier.

Ist Ihre medizinische Hotline auch am Wochenende erreichbar?

Ihre BKK Pfalz hat zwei medizinische Beratungshotlines für Sie eingerichtet, deren Name Programm ist.

Unsere Arzneimittel- und Medizinberatung „Doc Around The Clock“ ist  rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr für Sie da. Unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 / 589 11 57 beraten Sie unsere Experten zu allen medizinischen Themen wie Krankheiten und deren Symptome, Behandlungsmethoden, Prävention, Impfungen und Arzneimitteln usw.

Die Spezialisten unserer medizinischen Familienberatung beantworten unter 0800 / 664 95 77 Ihre Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, Kinderkrankheiten, Ess-Störungen bei Kindern und vieles mehr. Auch die Familienberatung ist rund um die Uhr für Sie da.

Alles über diesen Service finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Natürlich kann ein medizinisches Informationsgespräch den Besuch beim Arzt nicht ersetzen. Bei Notfällen und akuten Erkrankungen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt oder die örtlichen Notdienste.

Übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für die HPV-Impfung?

Humane Papillomviren, abgekürzt HPV, gehören zu den häufigsten, sexuell übertragenen Viren und können Gebärmutterhalskrebs auslösen. Mittlerweile gibt es eine Impfung gegen die Humanen Papillomviren, die vor den beiden häufigsten Erregern schützt. Auch für Jungen wird diese Impfung empfohlen, da sie das Virus übertragen können.

Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten der HPV-Impfung bei Mädchen und Jungen von 9 bis 17 Jahren. Die Impfung wird direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Für Mädchen über 17 können wir die Kosten dann übernehmen, wenn uns ein negativer PAP-Test vorliegt, also keine HPV-Viren nachweisbar sind. In diesem Fall reichen Sie uns die Rechnungen bitte zusammen mit Ihren Bankdaten ein, wir erstatten die Kosten dann auf Ihr Konto.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für die Pille?

Die Antibabypille ist ein Hormonpräparat mit einer sehr hohen Verhütungssicherheit.

Sie ist verschreibungspflichtig und muss ärztlich verordnet werden.

Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten der Antibabypille bis zum 22. Lebensjahr und selbstverständlich auch die ärztliche Beratung und alle erforderlichen Untersuchungen.

Ihr Arzt rechnet die Kosten direkt mit Ihrer BKK Pfalz ab. Bis zum 18. Lebensjahr ist keine Zuzahlung zu leisten. Ab dem 18. Lebensjahr fällt lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent an, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Einen Überblick über alle Verhütungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für die Grippeschutzimpfung?

Hat Ihr Arzt Ihnen empfohlen, sich gegen Grippe (Influenza) impfen zu lassen? Oder möchten Sie selbst vorbeugen? Ein ausreichender Impfschutz ist nämlich die beste Prävention und wird selbstverständlich von uns unterstützt.

Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten für die Grippeschutzimpfung unabhängig davon, ob Sie zu den Risikogruppen gehören oder nicht. Machen Sie einfach einen Termin für die Impfung bei Ihrem Arzt aus.

Wenn Sie zu den so genannten Risikogruppen gehören, rechnet Ihr Arzt die Kosten direkt über Ihre Versichertenkarte ab. Wenn sie eine Rechnung erhalten, schicken Sie uns bitte einfach das Original und teilen uns Ihre Bankdaten mit. Wir kümmern uns dann sofort um die Erstattung der Kosten für Arzt und Impfstoff.

Mehr Informationen zur Influenza, ihren Symptomen und den Risikogruppen finden Sie hier.

Viele weitere Infos auf unserer Seite Impfungen.

Brauche ich für meinen Urlaub in der Türkei einen Auslandskrankenschein?

In fast allen europäischen Ländern sind Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte im Krankheitsfall abgesichert.

In der Türkei, in Tunesien und in Bosnien-Herzegowina gilt die EHIC nicht. Für diese drei Länder brauchen Sie einen Auslandskrankenschein, den Sie mit unserem Onlineformular ganz einfach anfordern können.

Auch in allen außereuropäischen Ländern gilt die EHIC nicht, für diese Länder empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Viele Infos über Ihren Krankenversicherungsschutz bei Urlaubsreisen finden Sie hier.

Übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für meine Akupunkturbehandlung?

Ja, wir übernehmen die Kosten bei bestimmten chronischen Knie- und Rückenleiden — also bei Schmerzen, die länger als ein halbes Jahr andauern. 

Sie haben dann Anspruch auf 10 Sitzungen bei kassenzugelassenen Ärzten mit einer Zusatzausbildung in Akupunktur und Schmerztherapie. In Ausnahmefällen sind zusätzlich weitere fünf Sitzungen möglich.

Gut zu wissen: Die Akupunkturbehandlung wird über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass wir privat bezahlte Rechnungen im Nachhinein nicht erstatten können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kann ich mein/e Kind/er zu einer AktivPLUS-Gesundheitsreise mitnehmen?

In unseren AktivPLUS Gesundheitsreisen gibt es Reiseziele für alle Zielgruppen. Selbstverständlich haben wir auch an die besonderen Bedürfnisse von Familien mit Kindern gedacht!

So bieten einige Hotels eine eigene Kinderbetreuung an, damit die ganze Familie an der Reise teilnehmen kann. Während die Erwachsenen die Präventionskurse besuchen, sind die Kleinen bei ErzieherInnen und Betreuern in den besten Händen.

Neugierig auf unsere Angebote mit Kinderbetreuung? Dann stöbern Sie doch gleich hier.

Aber auch für alle anderen haben wir tolle Reisen im Gepäck: Egal, ob Sie sich für eine Kurzreise von 4 Tagen entscheiden oder lieber eine ganze Woche etwas für Ihre Gesundheit tun. Vielleicht darf es aber auch eines unserer speziellen Programme für junge Leute, Frauen oder Junggebliebene sein?

Egal, wie Sie sich entscheiden. Jedes unserer Angebote ist abgestimmt auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse! Viel Spaß!