Elternzeit

Unser Plus:

In vielen Fällen müssen Sie in der Elternzeit keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wir beraten Sie gerne.

Leistung:

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit. Beide Elternteile können ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen.

Wie ist Ihre soziale Absicherung in der Elternzeit?

Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Sie haben also das Recht, auf Ihren alten bzw. auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren. Auch darf Ihnen der Arbeitgeber in dieser Zeit grundsätzlich nicht kündigen. Sie selbst können — natürlich unter Wahrung der gesetzlichen Fristen — Ihr Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit beenden.

Wenn Sie vor der Elternzeit über Ihren Ehepartner in der BKK Pfalz familienversichert waren, ändert sich versicherungsrechtlich für Sie überhaupt nichts — und auch Ihr Kind ist selbstverständlich über die Familienversicherung bei der BKK Pfalz abgesichert.

Für Beschäftigte, die pflichtversichert sind, bleibt die Mitgliedschaft während der Elternzeit in der Regel beitragsfrei erhalten.

Auch für die Arbeitslosenversicherung müssen Sie während der Elternzeit keine Beiträge entrichten.

Antrag rechtzeitig stellen

Spätestens sieben Wochen vor Beginn müsssen Sie den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitger schriftlich stellen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie die Elternzeit nehmen möchten. Wenn Sie unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Elternzeit gehen möchten, dann muss der Antrag innerhalb der ersten Woche nach dem Geburtstermin erfolgen.

Auswirkungen auf die Rente

In der Rentenversicherung werden die ersten drei Lebensjahre eines Kindes als Erziehungszeit angerechnet. Sie erhöhen später die Rente desjenigen Elternteils, der das Kind während dieser Zeit betreut und erzogen hat bzw. beider Elternteile, wenn sie sich die Erziehungsaufgaben geteilt haben. Hierzu gibt der Rentenversicherungsträger nähere Informationen.

Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.