Homöopathie

Unser Plus:

Versicherte der BKK Pfalz können sich beim homöopathischen Arzt behandeln lassen — unbürokratisch und kostenfrei. Abgerechnet wird direkt über Ihre Krankenversicherungskarte.

Leistung:

Naturheilverfahren wie die klassische Homöopathie stehen bei vielen Versicherten ganz oben auf der Wunschliste. Bislang konnten die gesetzlichen Krankenkassen diesen Wunsch nicht erfüllen.

Unser Vertrag zur integrierten Versorgung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband regelt, dass Sie jeden zugelassenen und auf Homöopathie spezialisierten Vertragsarzt für eine homöopathische Behandlung wählen können. Dies sind Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder mit einem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Durch den Vertrag stellen wir für Sie die größtmögliche Behandlungsqualität sicher. Wir wollen, dass Sie ganzheitlich versorgt sind: Neben Ihrem Arzt betreut Sie auch ein homöopathiekundiger Apotheker.

Ärzteliste Homöopathie Stand März 2024

Homöopathie  –  eine Therapie ohne Nebenwirkungen

Die klassische Homöopathie ist eine sanfte, sehr natürliche und hochwirksame Heilmethode, die ohne schädliche Nebenwirkungen auskommt — sowohl vorbeugend als auch bei akuten und chronischen Erkrankungen.

Vor 200 Jahren wurde die Homöopathie entdeckt — heute gilt sie als moderne Therapieform, dank stetiger Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Das Prinzip ist einfach: Ähnliches mit Ähnlichem Heilen — bei jeder homöopathischen Behandlung geht es darum, die körpereigene Selbstheilung durch sogenannte „potenzierte Urstoffe“ anzuregen. Dabei hilft eine Arznei, die beim gesunden Menschen in hohen Dosen bestimmte Symptome auslöst, dem Erkrankten in stark verdünnter, sprich potenzierter Form, genau diese Symptome zu heilen.

Homöopathische Mittel werden aus pflanzlichen, mineralischen und tierischen Ausgangsstoffen gewonnen. Ihr homöopathischer Arzt stellt diese Arzneien auf der Grundlage der homöopathischen Analyse individuell für Sie zusammen.

Die Kosten für die verordneten homöopathischen Arzneimittel können wir leider für Erwachsene nicht übernehmen. Ausnahme: Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann der Arzt homöopathische Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen.

Informationen für Ärzte

Als zugelassener Kassenarzt können Sie Leistungen der klassischen Homöopathie für die Versicherten der BKK Pfalz erbringen, wenn Sie dem Vertrag zur Durchführung integrierter Versorgung mit klassischer Homöopathie beitreten. Vorausgesetzt, Sie führen die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Sie sind Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ).

Nähere Informationen sowie ein Starterpaket zum IV-Vertrag erhalten Sie hier:

Managementgesellschaft des DZVhÄ mbH
- Geschäftsstelle / Arztservice - Frau Birgit Jochmann
Reinhardtstr. 37
10117 Berlin
T  030 - 325 9734 - 20
F  030 - 325 9734 - 29
E-Mail: arztservice@dzvhae.de

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Informationen für Apotheker

Apotheker können Beratungsleistungen zur klassischen Homöopathie für die Versicherten der BKK Pfalz erbringen, wenn Sie dem Vertrag zur Durchführung integrierter Versorgung mit klassischer Homöopathie beitreten. Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei Ihrem Landesapothekerverband.