Hörgeräte

Unser Plus:

Dank eines speziellen Vertrages haben sich die Beträge, die die BKK Pfalz für Hörgeräteversorgungen übernimmt, nahezu verdoppelt. Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung und sind Ihnen dabei behilflich, die Produktvielfalt der Hörgeräte zu verstehen.

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für medizinisch erforderliche Hörgeräte in Höhe der geltenden Vertragspreise.

Hörgeräte sind Hilfsmittel, die dazu dienen, Hörverluste bei Schwerhörigen auszugleichen. Ziel einer Hörgeräteversorgung ist es, den Hörverlust so weit aufzuheben, dass es für Betroffene möglich wird, wie ein Gesunder zu hören. Ein Hörgeräteträger soll den Anforderungen des Alltags gewachsen sein.

Der Hörgerätevertrag

Unser Ziel ist es, Ihnen eine Hörgeräteversorgung zu ermöglichen, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht — und das zu einem fairen Preis. Fair, das heißt für uns aufzahlungsfrei. Seit dem 1. November 2013 ist es uns gelungen, eine solche Regelung vertraglich zu fixieren. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker haben sich verpflichtet, Ihnen aus der umfangreichen Produktpalette der Hörgeräte in der Anpassphase ein Hörgerät anzubieten, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, auf Ihr Hörproblem abgestimmt ist und aufzahlungsfrei abgegeben wird. Gerne helfen wir Ihnen dabei, einen Akustiker in Ihrer Nähe zu finden, der diesem Vertrag beigetreten ist.

Ihre Kosten

Sie beteiligen sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät. Diese entfällt, wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.

Leistungen außerhalb dieser Versorgung können zu Aufzahlungen führen, die Sie selbst tragen müssen. Das gilt auch für eventuell anfallende Reparaturen.

Vertragsinhalt

Der Vertrag sieht die Versorgung aller Kunden vor, die die medizinischen Voraussetzungen für eine Hörgeräteversorgung mitbringen. Wir sprechen hier von Personen mit mittel- bis hochgradiger Schwerhörigkeit oder von Personen, die an Taubheit grenzend schwerhörig sind. Für Kinder sieht der Vertrag besondere Leistungen vor, da sich das Gehör von Kindern unterschiedlich entwickeln kann.

Eine Hörgeräteversorgung besteht in der Regel aus einem Hörgerät und einem Ohrpassstück (Otoplastik). Unser Vertrag beinhaltet außerdem folgende Leistungen:

  • Ausstattung mit den auf Ihre Hörsituation abgestimmten analogen, digital programmierbaren und volldigitalen Hörsystemen,
  • Beratung, Auswahl, Anpassung und Lieferung der zuvor genannten Produkte,
  • erforderliche Einweisung in den Gebrauch der Hörsysteme,
  • kompetente Nachbetreuung,
  • Erbringung von Reparaturleistungen für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren.

Kostenübernahme durch die BKK Pfalz

Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Grad der Schwerhörigkeit.

einseitige Versorgungbeidseitige Versorgung
mittel- bis hochgradig
schwerhörige Personen
bis zu 799,63 Eurobis zu 1.432,44 Euro
an Taubheit grenzend
schwerhörige Personen
bis zu 934,21 Eurobis zu 1.681,58 Euro

Optimale Versorgung für Kinder

Die Kinderversorgung greift die besonderen Bedürfnisse der Kinder auf; die Preise orientieren sich am Alter der Kinder.

Die Anpassung von Kinderhörsystemen nimmt nur ein Hörgeräteakustiker-Meister und/oder ein Högeräteakustiker mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung und der Zusatzausbildung zum Päd-Akustiker (Kinderakustiker) vor.

Kostenübernahme für einen Versorgungszeitraum von 4 Jahren:

einseitige Versorgungbeidseitige Versorgung
Kinder unter 10 Jahren
inkl. Reparaturkostenpauschale
1.523,64 Euro3.047,28 Euro
Kinder ab 10 Jahren
inkl. Reparaturkostenpauschale
1.223,37 Euro2.446,74 Euro

Unser Angebot für Sie

Nehmen Sie Kontakt zu unserem Hilfsmittelteam auf und richten Sie all Ihre Fragen an die Kolleginnen und Kollegen. Gerne beraten wir Sie ganz individuell.