Krankengeld für Selbstständige

Unser Plus:

Selbstständige können sich zum allgemeinen Beitragssatz von 16,58 Prozent bei der BKK Pfalz versichern und haben dann Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Leistung:

Auch Selbstständige können ihr finanzielles Risiko absichern, das ihnen mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit droht. Die BKK Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind.

Das Krankengeld für Selbstständige wird bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens berechnet. Für die Berechnung wird der Einkommenssteuerbescheid zugrunde gelegt, nach dem Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Der Höchstanspruch beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung. Wenn Sie sich Ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch sichern wollen, füllen Sie bitte diese Wahlerklärung aus.

Mit unserem Wahltarif KrankengeldPLUS — Differenztarif können Sie zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld ein Krankentagegeld zwischen 10 und 50 Euro wählen.