Krankenhausbehandlung

Unser Plus:

Als Kunde der BKK Pfalz haben Sie die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern in Deutschland. Gern beraten wir Sie bei der Wahl des Krankenhauses und einer eventuell im Anschluss notwendigen Rehabilitationsmaßnahme.

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer stationären Behandlung, also  die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Operationskosten und Arzneimittel.

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Behandlung, wenn die Aufnahme erforderlich ist, weil teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege nicht ausreicht. Die Krankenhausbehandlung wird, außer bei akuten Notfällen, vom behandelnden Arzt verordnet. Ob die medizinische Voraussetzung für eine Behandlung im Krankenhaus tatsächlich vorliegt, prüft das Krankenhaus nochmals bei der Aufnahme des Patienten. Voraussetzung ist auch, dass es sich bei dem Krankenhaus um ein zugelassenes Vertragskrankenhaus handelt.

Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich mit 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an den Behandlungskosten. Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Zuzahlung befreit.

Wir helfen Ihnen gern weiter

Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Verordnung für eine Krankenhausbehandlung von Ihrem Arzt erhalten oder Fragen zu einer sich anschließenden Reha-Maßnahme haben. Nutzen Sie unseren individuellen Beratungsservice unter der Telefonnummer 0800 / 133 33 00 oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!