Häusliche Krankenpflege

Unser Plus:

Statt der im Gesetz verankerten vier Wochen übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für häusliche Krankenpflege bis zu 26 Wochen. Im Rahmen dieser Leistung der Krankenversicherung übernehmen wir Kosten für Hausbesuche durch geschultes Pflegepersonal eines sozialen Hilfsdienstes.

Leistung:

Die häusliche Krankenpflege kann helfen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen oder eine ambulante Krankenhausbehandlung zu ermöglichen.
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Je Krankheitsfall werden die Kosten bis zu vier Wochen übernommen.

Ein Antrag auf häusliche Krankenpflege kann auch zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung gestellt werden, etwa dann, wenn aufgrund einer chronischen Erkrankung ein Arztbesuch vor Ort nicht wahrgenommen werden kann. In diesem Fall kommen Pflegedienstleister zu Ihnen nach Hause und verabreichen Medikamente, messen Blutzucker oder Blutdruck oder geben Spritzen. Die Verordnung für die häusliche Krankenpflege stellt Ihr behandelnder Arzt aus, sofern niemand im Haushalt lebt, der diese Aufgaben wahrnehmen kann. Ebenso ist die häusliche Krankenpflege geeignet, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.

Als besondere Mehrleistung erhalten Sie von der BKK Pfalz außerdem häusliche Krankenpflege in Form der erforderlichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung nicht vorliegt und eine andere im  Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die Dauer ist auf die Notwendigkeit der Erbringung der Behandlungspflege, längstens auf 26 Wochen je Krankheitsfall, begrenzt.

Durch unsere Leistungserweiterung kann also die Genesung in gewohnter Umgebung im Kreise der Angehörigen stattfinden.

Erweiterter Anspruch häusliche Krankenpflege

Für Menschen, die bei einer kurzfristigen schweren Erkrankung, die die Dauer von 6 Monaten nicht übersteigt, besteht kein Anspruch auf Pflegeleistungen. In dieser Zeit gestalten sich für Menschen, die allein leben oder deren Ehegatte/Lebenspartner bzw. Verwandte berufstätig ist, oft schwierig.

Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und ermöglicht es Patienten, die wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach

  • einem Krankenhausaufenthalt,
  • einer ambulanten Operation oder
  • einer ambulanten Krankenhausbehandlung

ihren Haushalt nicht weiterführen können oder pflegerische Maßnahmen benötigen, häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung bis zu 4 Wochen.

Ihr Eigenanteil

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, fallen für Sie je Verordnung der häuslichen Krankenpflege 10 Euro Verordnungsblattgebühr an. Zudem tragen Sie eine gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung zu den Kosten der eigentlichen Leistung. Sie beträgt 10 Prozent der Kosten, die in den ersten 28 Behandlungstagen eines Kalenderjahres entstanden sind. Diese Zuzahlung kann entfallen, wenn Sie aufgrund von Härtefallregelungen von den Zuzahlungen befreit sind.

Wir helfen Ihnen bereits vor der erstmaligen Inanspruchnahme gerne weiter. Nutzen Sie unseren individuellen Beratungsservice unter der Telefonnummer 0800 / 133 33 00 oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!