Teilstationäre Pflege

Unser Plus:

Neben einer ausführlichen Beratung rund um die Möglichkeiten der teilstationären Pflege unterstützen die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz Sie auch bei der Berechnung Ihres anteiligen Pflegegeldes.

Leistung:

Für Pflegebedürftige, die in ihrem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden können, übernimmt unsere Pflegekasse — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrads — die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung.

Unter „Tages- und Nachtpflege“ oder „teilstationäre Versorgung“ versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Darin enthalten sind auch die Kosten der morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste der Einrichtungen. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen von Ihnen privat getragen werden.

Voraussetzungen

Gewährt wird teilstationäre Pflege nur, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist — beispielsweise, weil die häusliche Pflege auch mithilfe eines Pflegedienstes nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Leistungen von Tages- und Nachtpflege können mit den anderen Leistungen der ambulanten Pflege (Geld- und/oder Sachleistungen) kombiniert werden.

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Leistungen der Tages- und Nachtpflege vollumfänglich neben den ambulanten Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung beanspruchen.

Wir beraten Sie gerne!