Kieferorthopädische Behandlung

Unser Plus:

Ist ein weiteres Kind in Behandlung, trägt Ihre BKK Pfalz 90 Prozent der Kosten, die restlichen 10 Prozent nach erfolgreichem Abschluss.

Leistung:

Gerne übernimmt Ihre BKK Pfalz die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dann übernehmen wir 80 Prozent der Kosten sofort, die restlichen 20 Prozent nach erfolgreichem Abschluss.

Wir übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung (Zahnspange, Zahnklammer) bei Kindern und Jugendlichen, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt werden und die Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen. Anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) kann der Kieferorthopäde dies beurteilen.

Eine ausgeprägte Fehlstellung, die eine Behandlung zwingend notwendig macht, liegt bei Grad drei bis fünf vor.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, stellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan auf und schickt uns diesen zur Genehmigung.

Die Kosten werden quartalsweise von Ihrer BKK Pfalz zu 80 Prozent sofort bezahlt, die übrigen 20 Prozent werden nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet. Haben Sie zeitgleich ein weiteres Kind in kieferorthopädischer Behandlung? Dann trägt Ihre BKK Pfalz für das zweite Kind 90 Prozent der Kosten und erstattet die restlichen 10 Prozent bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung.