Zahnersatz im Ausland

Unser Plus:

Informieren Sie sich vorher über Vor- und Nachteile und über die Risiken bei Nachbesserungen oder Komplikationen. Wir beraten Sie gerne.

Leistung:

Sie planen Zahnersatz im Ausland? Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, sich ihren Zahnersatz in vielen europäischen Ländern, in denen die EHIC gilt, anfertigen zu lassen.

So funktioniert's

Lassen Sie sich von Ihrem deutschen Zahnarzt bestätigen, dass Ihr Zahnersatz medizinisch notwendig ist. Sie erhalten von ihm einen Heil- und Kostenplan, den Sie uns vor Ihrer Reise zur Genehmigung einreichen.

Mit diesem genehmigten Heil- und Kostenplan können Sie Ihren Zahnersatz in jedem EU-Land, in Island, Liechtenstein und der Schweiz durchführen lassen.

Zunächst zahlen Sie dann die Rechnung vor Ort selbst. Nach Abschluss Ihrer Behandlung schicken Sie uns einfach eine Übersetzung Ihrer Rechnung mit dem Heil- und Kostenplan. Wenn die Behandlung wie genehmigt durchgeführt wurde, erhalten Sie den deutschen Festzuschuss  bis maximal zur Höhe des Rechnungsbetrags — abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10 Prozent (maximal jedoch 50 Euro).

Wichtig zu wissen

Für in Deutschland angefertigten Zahnersatz haben Sie eine gesicherte Garantie von 2 bis 3 Jahren. Garantieansprüche für Zahnersatz im Ausland sind Verhandlungssache. Deutsche Zahnärzte können eine Nachbesserung von Mängeln an diesem Zahnersatz ablehnen, solange es sich nicht um Notsituationen handelt. Ihre BKK Pfalz ist unter Umständen nicht berechtigt, für Nachbesserungen einen Zuschuss zu leisten. Für nähere Informationen rufen Sie uns gern an!