Schutz im Ausland
Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz bei der BKK Pfalz natürlich bestehen. Zahlreiche Sozialversicherungsabkommen stellen sicher, dass Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen unsere Leistungen auch in den meisten europäischen Ländern in Anspruch nehmen können. Für fast alle europäischen Länder benötigen Sie die EHIC (European Health Insurance Card), die Europäische Krankenversichertenkarte, welche auf der Rückseite Ihrer neuen Versichertenkarte angebracht ist. Diese gilt für die Staaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Mit der EHIC können Sie im Ausland direkt zu einem zugelassenen Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragskrankenhaus gehen und die medizinisch notwendige Behandlung in Anspruch nehmen. Wenn Sie aber gezielt ins Ausland fahren, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht eingesetzt werden. Eine solche Behandlung kann wie bisher nur nach Zustimmung der Krankenkasse erfolgen.
Bitte beachten Sie aber:
Die Höhe und der Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Eine – zum Teil sehr hohe – Eigenbeteiligung ist in vielen Ländern üblich. Obwohl unser Versicherungsschutz im Ausland umfassend ist, kann es manchmal passieren, dass Ärzte sich weigern, Sie auf Krankenschein zu behandeln. Stattdessen wird ein Privathonorar gefordert. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr Kontakt mit uns auf.
Daher unser Tipp:
Um dieser Eigenbelastung vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse für alle Länder den zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kostet nicht viel Geld, erspart Ihnen aber zum Teil hohe Kosten.
Bitte beachten Sie aber:
Die Höhe und der Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Eine – zum Teil sehr hohe – Eigenbeteiligung ist in vielen Ländern üblich. Obwohl unser Versicherungsschutz im Ausland umfassend ist, kann es manchmal passieren, dass Ärzte sich weigern, Sie auf Krankenschein zu behandeln. Stattdessen wird ein Privathonorar gefordert. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr Kontakt mit uns auf.
Daher unser Tipp:
Um dieser Eigenbelastung vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse für alle Länder den zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kostet nicht viel Geld, erspart Ihnen aber zum Teil hohe Kosten.


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