PlatzhalterMitgliederservice


Kostenloses
Service-Telefon
0800 / 133 33 00

Platzhalter   News der BKK Pfalz

Nächster Experten-Chat am 14. September
24.08.2010
"Leben im Gleichgewicht mit Work-Life-Balance"
Dienstag, 14. September
20 - 21:30 Uhr

weiter lesen...


BKK Pfalz vom 10.-11. September auf "Sprungbrett 2010"
11.08.2010
Azubis organisieren Messestand in Ludwigshafen.
weiter lesen...


Ihr Kundenmagazin "Gesundheit" digital
04.08.2010
Der Umwelt zuliebe oder für alle, die mehr Platz im Briefkasten brauchen
weiter lesen...


FamilyPLUS
21.06.2010
Alles Gute für Ihren Nachwuchs!
weiter lesen...


Job und Karriere
01.06.2010
Wir sind die freundliche Familienkasse mit dem "Mehr" an Leistungen und Service. Kommen Sie in unser Team!
weiter lesen...




  |  drucken drucken
  |  zurück zurück


Schutz im Ausland

Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz bei der BKK Pfalz natürlich bestehen. Zahlreiche Sozialversicherungsabkommen stellen sicher, dass Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen unsere Leistungen auch in den meisten europäischen Ländern in Anspruch nehmen können. Für fast alle europäischen Länder benötigen Sie die EHIC (European Health Insurance Card), die Europäische Krankenversichertenkarte, welche auf der Rückseite Ihrer neuen Versichertenkarte angebracht ist. Diese gilt für die Staaten der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Mit der EHIC können Sie im Ausland direkt zu einem zugelassenen Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragskrankenhaus gehen und die medizinisch notwendige Behandlung in Anspruch nehmen. Wenn Sie aber gezielt ins Ausland fahren, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht eingesetzt werden. Eine solche Behandlung kann wie bisher nur nach Zustimmung der Krankenkasse erfolgen.

Bitte beachten Sie aber:
Die Höhe und der Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Eine – zum Teil sehr hohe – Eigenbeteiligung ist in vielen Ländern üblich. Obwohl unser Versicherungsschutz im Ausland umfassend ist, kann es manchmal passieren, dass Ärzte sich weigern, Sie auf Krankenschein zu behandeln. Stattdessen wird ein Privathonorar gefordert. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr Kontakt mit uns auf.

Daher unser Tipp:
Um dieser Eigenbelastung vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse für alle Länder den zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kostet nicht viel Geld, erspart Ihnen aber zum Teil hohe Kosten.