KrankengeldPLUS
Wahltarif KrankengeldPLUS
Finanzielle Vorsorge für SelbstständigeNeuregelung August 2009
Eine erneute Gesetzesänderung trat am 1. August in Kraft. Selbstständige Mitglieder können nun wählen, ob sie sich einen Anspruch auf Krankengeld durch eine gesetzliche Regelung oder einen Wahltarif absichern wollen.
In der gesetzlichen Regelung können selbstständige BKK Pfalz Mitglieder Ihr Einkommen durch Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 % absichern. Der Krankengeldanspruch gilt dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Unser "alter" Wahltarif KrankengeldPLUS endete per Gesetz am 31. Juli 2009. Wenn Sie Ihren Krankengeldanspruch ab dem 22. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern wollen, können Sie unseren neuen, modifizierten Wahltarif KrankengeldPLUS in der Version vom 1. August 2009 abschließen. Die Versicherungsbedingungen entsprechen der Regelung im "alten" Wahltarif, die Prämien mussten aber nach Vorgabe des Gesetzgebers neu kalkuliert werden.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Alle Informationen finden Sie in der Tarifbeschreibung.
Sind Sie als Künstler oder Publizist über die Künstlersozialkasse versichert? Dann ist in unserem Wahltarif KrankengeldPLUS eine Absicherung zwischen dem 15. und 42. Tag möglich. Lassen Sie sich beraten: 0800 / 133 33 00.


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