Unterstützung im Alter

Unsere Unterstützung ist Ihnen auch im Alter sicher. Wir helfen Ihnen in allen Fragen, die sich bei Ihnen in der zweiten Lebenshälfte ergeben. Ob Sie nähere Informationen zu unseren Leistungen der Pflegeversicherung benötigen oder gern eine Übersicht über sämtliche ambulante Leistungen hätten — bei uns werden Sie fündig. Außerdem können Sie sich mit unserem BKK Pflege-Finder ganz schnell und einfach einen Überblick über passende Betreuungsangebote und Pflegeheime verschaffen.

Pflege von A bis Z

Wir werden alle älter, und wer sich mit dem Thema Alter und Pflege schon frühzeitig auseinandersetzt, kann am besten vorsorgen und sich für den Ernstfall wappnen. Informieren Sie sich deshalb über unsere Leistungen rund um das Thema Pflege.

Patientenverfügung

Wir können nicht in die Zukunft sehen. Aber wir können bestmöglich vorsorgen. Was ist, wenn wir einmal so schwer krank werden, dass wir uns gegenüber den Ärzten nicht mehr äußern können? Informieren Sie sich über das Thema Patientenverfügung.

Selbsttest Depression

Müde, traurig, lustlos? Diese und andere Symptome können Zeichen eines akuten Erschöpfungszustands, einer beginnenden oder bereits bestehenden Depression sein. Um mehr Lebensqualität zu erlangen, machen Sie — ganz anonym — unseren Selbsttest.

Diabetes-Check

Über ein Drittel unserer Bevölkerung leidet an Diabetes oder ist auf dem Weg dorthin — oft ohne es zu wissen. Diabetes Typ 2 tut nicht weh, verursacht anfangs kaum Beschwerden und ist gerade deshalb gefährlich. Machen Sie jetzt den Risikotest.

Antragsverfahren für die Pflege

Leistung:

Leistungen der Pflegeversicherung kommen für Personen in Frage, die dauerhaft Einschränkungen im körperlichen und/oder geistigen Bereich haben. Den Antrag stellen Sie an die Pflegekasse der BKK Pfalz, die Beurteilung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.

Unser Plus:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse der BKK Pfalz unterstützen Sie bei der Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und begleiten Sie gerne während des Antragsverfahrens.

Förderung von Wohngruppen

Leistung:

In ambulanten Wohngruppen können sich Pflegebedürftige zusammenschließen, um das Zusammenleben und die Pflege mit anderen zu organisieren. Es können Zuschüsse für altersgerechte oder barrierearme Umgestaltungen beantragt werden.

Unser Plus:

Die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz klären mit Ihnen gemeinsam, ob Sie Anspruch auf die Unterstützung haben und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.

Häusliche Krankenpflege

Leistung:

Die häusliche Krankenpflege kann helfen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen oder eine ambulante Krankenhausbehandlung zu ermöglichen.
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Je Krankheitsfall werden die Kosten bis zu vier Wochen übernommen.

Unser Plus:

Statt der im Gesetz verankerten vier Wochen übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für häusliche Krankenpflege bis zu 26 Wochen. Im Rahmen dieser Leistung der Krankenversicherung übernehmen wir Kosten für Hausbesuche durch geschultes Pflegepersonal eines sozialen Hilfsdienstes.

Haushaltshilfe

Leistung:

Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst die anfallenden Arbeiten übernehmen kann.

Unser Plus:

Wir tun mehr! Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt Ihre BKK Pfalz Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Heilmittel

Leistung:

Heilmittel sind alle Dienstleistungen, die helfen sollen, eine Krankheit zu heilen, ihr Fortschreiten zu verhüten oder die Beschwerden zu lindern. Dazu zählen zum Beispiel Krankengymnastik, Lymphdrainagen oder Massagen, aber auch Ergotherapie und Sprachtherapie.

Unser Plus:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung.

Hilfsmittel

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel in Höhe des Festbetrags oder des mit dem Anbieter vertraglich vereinbarten Preises.

Unser Plus:

Wir helfen Ihnen, geeignete Hilfsmittel auszuwählen und zu beschaffen. Außerdem beraten wir Sie individuell, um Belastungen durch erhöhte Zuzahlungen zu vermeiden.

Impfungen

Leistung:

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Reihe kostenloser Schutzimpfungen. Manche Impfungen werden für alle empfohlen, wie etwa die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Polio; andere nur für bestimmte Personenkreise, wie die HPV-Impfung für 9- bis 14-jährige Mädchen und Jungen. Diese Standardimpfungen erhalten Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ohne Aufpreis bei Ihrem Arzt.

Unser Plus:

Als besonderen Service übernimmt die BKK Pfalz darüber hinaus bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Das gilt auch für Impfungen für Ihre private Urlaubsreise, wenn diese vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.

Kuren und Rehabilitation

Leistung:

Neben der Rentenversicherung bezahlt in bestimmten Fällen auch Ihre BKK Pfalz Rehabilitationsmaßnahmen, die Ihnen helfen, wieder gesund zu werden. Bei stationären Aufenthalten in Rehakliniken zahlen wir die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Unser Plus:

Gern klären wir, ob wir oder die Rentenversicherung zuständig ist und helfen Ihnen bei der Wahl einer Rehabilitationseinrichtung. Nutzen Sie unseren individuellen Beratungsservice unter der Telefonnummer 0800 / 133 33 00 oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!

Kurzzeitpflege

Leistung:

Die Pflegekasse der BKK Pfalz ermöglicht es Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden, in einer zugelassenen vollstationären Einrichtung für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr versorgt zu werden. Die entstehenden Kosten werden mit bis zu 1.774 Euro übernommen.

Unser Plus:

Neben der Kostenbeteiligung an der pflegerischen Versorgung, der medizinischen Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung zahlt Ihnen die Pflegekasse das zuletzt bezogene Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5 hälftig weiter.

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Leistung:

Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürften. Hierzu zählen Menschen, die körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren können. Die Pflegebedürftigkeite muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, gibt es fünf Pflegegrade.

Unser Plus:

Schon vor der eigentlichen Antragsstellung beraten Sie die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz gerne und können gemeinsam mit Ihnen sicherlich viele Fragen vorab klären.

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Leistung:

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen und technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett oder Lagerungshilfen zu beantragen. Sie sollen dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Unser Plus:

Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt für die Pflegehilfsmittel monatlich bis zu 40 Euro. Für die Versorgung mit einem technischen Hilfsmittel genügt uns das Rezept Ihres Arztes. Wir sorgen dann für die schnelle Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.

Pflegesachleistung oder -geldleistung

Leistung:

Pflegebedürftige können entscheiden, ob sie Pflegesach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen möchten. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Geldleistungen können gezahlt werden, wenn die Pflege in geeigneter Weise durch eine Pflegeperson sichergestellt und eine Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 erfolgt ist.

Unser Plus:

Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Beratungseinsätze von professionellen Pflegediensten, die regelmäßig bei Pflegegeldbeziehern erforderlich sind. In den Pflegegraden 2 und 3 erfolgen diese halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Als Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Pflegeeinsatz einmal in im halben Jahr.

Private Pflegevorsorge: Der Pflege-Bahr

Leistung:

Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind, haben bei Vorliegen einer auf ihren Namen lautenden privaten Pflege-Zusatzversicherung Anspruch auf eine Pflegevorsorgezulage.

Unser Plus:

Ihre Pflegekasse der BKK Pfalz ist gerne in allen Fragen rund um das Thema Pflege für Sie da.

Stationäre Pflege

Leistung:

Wenn die medizinische Notwendigkeit für eine ständige Betreuung im Pflegeheim vorliegt, beteiligen wir uns an den Kosten einer stationären Pflege. Wie bei der ambulanten Pflege erfolgt auch bei stationärer Pflege die Zuordnung zu einem Pflegegrad.

Unser Plus:

Ob Heimpflegebedürftigkeit vorliegt, wird in der Regel durch die Ärzte des Medizinischen Dienstes (MD) im Auftrag der Pflegekasse der BKK Pfalz geprüft. Gerne schicken wir Ihnen im Vorfeld den Fragebogen zur Erforderlichkeit der stationären Pflege zu.

Teilstationäre Pflege

Leistung:

Für Pflegebedürftige, die in ihrem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden können, übernimmt unsere Pflegekasse — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrads — die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung.

Unser Plus:

Neben einer ausführlichen Beratung rund um die Möglichkeiten der teilstationären Pflege unterstützen die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz Sie auch bei der Berechnung Ihres anteiligen Pflegegeldes.

Verhinderungspflege

Leistung:

Sind Pflegepersonen durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gründe an der Pflege gehindert, zahlen wir nach Prüfung weiterer Eckpunkte pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro für grundsätzlich maximal 6 Wochen. Voraussetzung ist eine Vorpflegezeit von 6 Monaten.

Unser Plus:

Die Ausgestaltung der Verhinderungspflege kann vielseitig sein und Auswirkungen auf andere Leistungen der Pflegeversicherung haben. Die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten Sie gerne auch zur verbesserten Kombinationsmöglichkeit mit nicht beanspruchter Kurzzeitpflege.