Impfreihenfolge angepasst: Impfmöglichkeit für enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen

Um pflegebedürftige Personen, die zuhause betreut werden, bestmöglich zu schützen, gibt es nun auch die Möglichkeit, bis zu zwei enge Kontaktpersonen zu definieren, die sich gegen Corona impfen lassen können.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Kontaktperson einen Anspruch auf die Schutzimpfung zu haben:

  • Bei der pflegebedürftigen Person muss ein Pflegegrad vorliegen.
  • Die pflegebedürftige Person darf nicht in einer Einrichtung (z.B. Pflegeheim) untergebracht sein.
  • Die pflegebedürftige Person muss älter als 70 Jahre sein oder eines der folgenden Krankheitsbilder aufweisen:

- Trisomie 21
- Zustand nach Organtransplantation
- Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
- Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
- Diabetes mellitus (mit HbA1c ~ 58 mmol/mol oder~ 7 ,5%)
- Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
- chronische Nierenerkrankung
- Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40 Kg/m2)
- Einzelfall, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Einen Impftermin können Sie in Ihrem regionalen Impfzentrum ausmachen. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer. Einen guten Überblick gibt Ihnen diese Website.

Folgende Nachweise sind beim Impftermin vorzulegen:

  • Nachweis als Kontaktperson (im Original) von der pflegebedürftigen Person unterschrieben!
  • Kopie Nachweis Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit)
  • wenn die pflegebedürftige Person jünger als 70 Jahre ist: Ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 (erhältlich über den Hausarzt)

Leider gibt es noch nicht in allen Bundesländern entsprechende Formulare.  Beispielhaft hier die Formulare der Länder Saarland und Baden-Württemberg.

Wir haben keine Formulare erhalten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können und bitten dafür um Verständnis.

Unser Tipp: Da es wohl in den Bundesländern und einzelnen Impfzentren unterschiedliche Handhabungen von Impfungen der 2. Risikogruppe gibt, geben Sie bitte gleich bei der Terminvereinbarung an, wenn Sie unter 80 und als Kontaktperson eines Pflegebedürftigen die Impfung durchführen lassen wollen. Sie ersparen sich dadurch eventuell lange Wartezeiten vor Ort bzw. dass Sie in einzelnen Impfzentren abgewiesen werden. Wir sind sicher, dass sich die Terminvergabe in den nächsten Tagen einspielen wird.