Häufige Fragen rund um das Coronavirus

Ich werde zuhause durch eine vertraute Person gepflegt (Pflegegrad 2-5). Normalerweise muss regelmäßig ein Beratungseinsatz eines Pflegedienstes bei mir durchgeführt werden. Muss ich mich jetzt in der Corona-Krise darum kümmern?

Eigentlich muss in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 jedes Quartal ein Beratungsbesuch nachgewiesen werden, denn ansonsten kann es zu Kürzungen der Pflegeleistung kommen.

 

Pandemiebedingt gibt es eine Ausnahmeregelung durch den Gesetzgeber: Demnach müssen Beratungsnachweise in der Zeit vom 01.03.2022 bis 30.06.2022 nicht erbracht werden und Sie erhalten Ihre Pflegeleistungen trotzdem ungekürzt.

 

Wenn Sie bereits einen Beratungseinsatz abgerufen oder einen Termin vereinbart haben, dann können Sie diesen selbstverständlich wie gewohnt kostenfrei nutzen. Außerdem können die Beratungsbesuche noch bis zum 30.06.2022 telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.

 

Ab dem 01.07.2022 ist die Inanspruchnahme von Beratungsbesuchen vor Ort für Pflegegeldempfänger wieder verpflichtend.

 


Ich bin freiberuflich tätig. Aufgrund von Corona sind meine Einnahmen stark zurückgegangen. Gibt es die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren?

Selbstständige, deren aktuelle Einnahmen um mehr als 25 Prozent zurückgegangen sind, können bei uns einen formlosen Antrag auf Beitragsminderung stellen, zum Beispiel per E-Mail an versicherung@bkkpfalz.de oder per Fax an 0621 / 68 559 3184.

Sie erhalten dann von uns einen Einkommensfragebogen. Dort tragen Sie bitte eine Schätzung der Einkünfte ein und schicken uns den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir können dann den Beitrag auf den Mindestbeitrag reduzieren. (Ihr Beitrag berechnet sich dann aus der Mindestbemessungsgrenzen von monatlich 1.061,67 Euro.) Wir verzichten schnell und unbürokratisch auf weitere Unterlagen, wie zum Beispiel den aktuellen Steuervorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Die endgültige Beitragseinstufung erfolgt dann später auf Basis des Steuerbescheids.

Wenn die Selbstständigkeit komplett ruht kann eventuell ein Wechsel in die kostenlose Familienversicherung weiterhelfen. Sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt? Wir beraten Sie gerne: 0800 / 133 33 00 oder fami@bkkpfalz.de

Die Schule/Kita hat geschlossen, wer zahlt meinen Lohn, wenn ich zuhause bleiben muss?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Viele haben für diese besondere Situation schon Regelungen getroffen.

Ich möchte mich gegen Pneumokokken impfen lassen. Was ist zu beachten?

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gibt es momentan Lieferengpässe beim Impfstoff gegen Pneumokokken. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO), dass zurzeit prioritär Personen geimpft werden sollten, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben: 

  • Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren: Impfung mit Prevenar 13 
    Der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Prevenar 13 soll ausschließlich für die Grundimmmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von zwei Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar 13 nicht verfügbar sein kann auf Synflorix (10-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff) ausgewichen werden.   
  • Personen mit Immundefizienz
  • Senioren ab 70 Jahren 
  • Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma oder COPD)

Für diese drei Personengruppen soll prioritär der Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff Pneumovax 23 verwendet werden.

Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn die Schule/Kita meines Kindes geschlossen wurde?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie (z.B. wegen Schul- oder Kitaschließung oder aufgrund einer Quarantäneanordnung für das Kind) wurde erneut bis zum 23. September 2022 verlängert.

Eltern können somit pro Jahr 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil wahrnehmen. Bei mehreren Kindern haben sie insgesamt Anspruch auf 65 Tage pro Elternteil. Auch für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch: Sie können 60 Tage pro Kind in Anspruch nehmen, insgesamt (bei mehreren Kindern) 130 Tage.
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Weitere Infos finden Sie hier.

Laut der Empfehlung des Gesundheitsamts soll ich in Quarantäne. Muss ein Arzt mir eine AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen?

Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne stellt das Gesundheitsamt eine Bescheinigung aus. Bitte weisen Sie bei Ihrem Kontakt zum Gesundheitsamt darauf hin, dass Sie eine Bescheinigung benötigen.

Wo kann ich mich testen lassen, ob ich das Coronavirus habe?

Bitte rufen Sie beim Gesundheitsamt unter der Rufnummer 116 117 an. Dort erhalten Sie alle notwenigen Informationen.

Ich soll mich auf das Coronavirus testen lassen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den Test?

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: "Wenn ein Arzt einen Corona-Test medizinisch für geboten hält, sollte er testen. Das ist seine medizinische Entscheidung, bei der die Kriterien des Robert Koch Instiuts zu berücksichtigen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen das dann selbstverständlich auch."

Kann ich Haushaltshilfe beantragen, wenn Schule oder Kita geschlossen hat?

Haushaltshilfe können Sie nur beantragen, wenn Sie wegen Krankheit den Haushalt aus medizinischen Gründen nicht führen können. Bei einer Schließung von Kita oder Schule können wir keine Haushaltshilfe bezahlen.

Übernehmen Sie die Kosten für Mundschutz etc. als Vorsorgemaßnahme?

Die Kosten für Mundschutz und andere Vorsorgemaßnahmen als Vorbeugung gegen die Ansteckung mit dem Coronavirus werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sie sind privat zu zahlen.

Ich habe eine AktivPLUS Gesundheitsreise gebucht. Findet diese überhaupt statt?

Aktuelle Informationen zu den Regelungen finden Sie hier auf der AktivPLUS-Website.

Ich habe eine Mutter bzw. Vater-Kind-Kur oder Reha bewilligt bekommen. Findet diese überhaupt statt?

Bitte kontaktieren Sie direkt die Einrichtung. Aufgrund der aktuellen Situation muss immer im Einzelfalll geprüft werden, ob die Kuren stattfinden können.