eAU

Der gelbe Schein wird digital

Wer kennt ihn nicht, den gelben Krankenschein? Etwa 77 Millionen Mal wird er hierzulande jährlich ausgestellt. Nun hat er bald ausgedient: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt.

Bisher läuft es so: Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, stellt der Arzt oder die Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus – ein Original für Ihre Krankenkasse mit drei Durchschlägen für Ihren Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt, für Sie selbst und Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Es kommt also eine Menge Papier zusammen und Sie müssen selbst an die fristgerechte Weiterleitung Ihrer Krankmeldung denken.

Digitale Info an die BKK Pfalz

Seit dem 1. Oktober 2021 ist eine erste Vereinfachung dieses Verfahrens möglich. Dabei leitet Ihre Arztpraxis die AU-Bescheinigung direkt elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse weiter. Dies ist bislang leider nicht flächendeckend bei allen Arztpraxen der Fall. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist vorgesehen, in der sich Ihre Arztpraxis technisch auf die neuen Anforderungen einstellen kann. In dieser Übergangsphase kann es also möglich sein, dass Sie weiterhin eine AU-Bescheinigung auf Papier bekommen, die sich minimal von der bisherigen unterscheidet. Wichtig für Sie: In diesem Fall müssen Sie die Bescheinigung noch an uns weiterleiten wie bisher.

Info an Arbeitgeber*innen

Ab dem 1. Januar 2023 sind auch Arbeitgeber*innen verpflichtet, am elektronischen Verfahren teilzunehmen, manche werden sich sicherlich schon vorher auf diesen Weg begeben. Die Arbeitgeber*innen werden dann selbst aktiv und rufen die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse ab, sobald diese dort elektronisch bereitstehen.

Sobald auch dieses Verfahren umgesetzt ist, müssen Sie sich also gar nicht mehr um die Weiterleitung Ihrer AU-Bescheinigung kümmern.