Page 21 - BKK Pfalz Gesundheit 2018-2
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ERST MELDEN, DANN GENESEN –
DER LÄSTIGE PAPIERKRAM RUND
UM DIE ERKRANKUNG
Gerade noch völlig gesund, und schon ist man ernsthaft erkrankt. Gut, dass die BKK Pfalz in dieser Situation an Ihrer Seite ist. Damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind, haben wir wichtige Infos zum Thema Krankengeld für Sie zusammengestellt.
DIE ARBEITSUNFÄHIGKEITS- BESCHEINIGUNG (AU)
Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt, erhalten Sie vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Sie besteht aus drei Seiten – jeweils eine erhält der Arbeitgeber (bzw. bei Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit), die BKK Pfalz und eine Sie selbst. Der behandelnde Arzt darf Sie mit einer AU bis zu einem Monat krankschreiben.
KRANKENGELD NACH SECHS WOCHEN
In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit mit der- selben Erkrankung zahlt Ihnen der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter – die sogenannte Entgeltfortzahlung. Sollten Sie arbeitslos sein, ist die Agentur für Arbeit für Sie zu- ständig. Ab dem 43. Tag zahlt Ihnen die BKK Pfalz für maximal 72 Wochen Krankengeld, sofern alle Voraus- setzungen erfüllt sind und mit Ihrem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart wurde. Es beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgeltes. Für die Beantragung des Krankengeldes schicken wir Ihnen rechtzeitig Formulare zu. Bitte füllen Sie diese vollständig aus. Außerdem nehmen wir Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf, um Nachweise für den letzten Gehaltsabrechnungszeitraum anzufordern.
ACHTUNG:
Im Rahmen der ersten 4 Arbeitswochen bei einem neuen Arbeitgeber haben Sie bei Erkrankung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern auf Kran- kengeld. In diesem Fall ist es noch wichtiger, Ihre BKK Pfalz schnellstmöglich über Ihre Erkrankung zu informieren, damit das Krankengeld zeitnah ausge- zahlt werden kann. Fragen hierzu beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/133 33 00.
WICHTIG:
Die AU sollten Sie Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse unverzüglich zusenden. Spätestens 7 Tage nach Ihrem Arzttermin (= Feststellungsdatum) muss sie dort vorliegen. Ansonsten verlieren Sie Ihren
Anspruch auf Krankengeld.
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LÜCKENLOSER AU-NACHWEIS
Während Ihrer Erkrankung sollten Sie regelmäßig zum Arzt gehen, um Folgebescheinigungen für die Arbeits- unfähigkeit zu bekommen, denn die Arbeitsunfähigkeit muss zeitlich lückenlos nachgewiesen werden. Spätes- tens am nächsten Werktag nach Ablauf Ihrer AU muss der Arzt die Folgebescheinigung ausstellen. Für die Kranken- kasse zählt hier das Feststellungsdatum. Und wieder gilt: sofort Ihrer BKK Pfalz und dem Arbeitgeber zusenden.
Verbindliches Muster
Infos rund um die Themen Arbeits- unfähigkeit und Krankengeld finden Sie auch auf www. bkkpfalz.de
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten
Arbeitsunfähigkeits- 1 bescheinigung
Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr.
Status Datum
Arbeitsunfall, Arbeitsunfall- folgen, Berufskrankheit
dem Durchgangsarzt zugewiesen
arbeitsunfähig seit
voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit
festgestellt am
Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse
Vertragsarztstempel / Unterschrift des Arztes
AU-begründende Diagnose(n) (ICD-10)
ICD-10 - Code
ICD-10 - Code ICD-10 - Code
ICD-10 - Code ICD-10 - Code
ICD-10 - Code
sonstiger Unfall, Unfallfolgen
Versorgungs- leiden (z.B. BVG)
Es wird die Einleitung folgender besonderer Maßnahmen für erforderlich gehalten
Leistungen zur stufenweise medizinischen Rehabilitation Wiedereingliederung
Sonstige
ab 7. AU-Woche oder
Im Krankengeldfall sonstiger Krankengeldfall Endbescheinigung
geb. am
Erstbescheinigung Folgebescheinigung
Muster 1a (1.2016)


































































































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