Page 8 - BKK Pfalz GESUNDHEIT 2022-1
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Häusliche Pflege – so
Mehr als 80 Prozent der über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. In der Regel übernehmen Angehörige diese herausfordernde Aufgabe, welche oft zum Kraftakt wird. Die BKK Pfalz entlastet pflegende Angehörige auf vielfältige Weise – damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden können.
Pflegegeld – Lohn fürs Engagement
Wenn Angehörige die Pflege zu Hause leisten können, zahlt die BKK Pfalz auf Antrag das sogenannte Pflege- geld. Es variiert je nach Pflegegrad (2–5) zwischen 316 und 901 Euro monatlich und honoriert den Einsatz von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen.
Pflegesachleistungen – wenn Profis kommen
Darunter versteht man Dienstleistungen eines zugelas- senen Pflegedienstes. Wer professionelle Hilfe eines Pflegedienstes benötigt, kann die Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad beanspruchen. Voraussetzungen: mindestens Pflegegrad 2 und dass die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt.
Pflegegrad 2  bis zu 724 Euro monatlich Pflegegrad 3  bis zu 1.363 Euro monatlich Pflegegrad 4  bis zu 1.693 Euro monatlich Pflegegrad 5  bis zu 2.095 Euro monatlich
Geld und Leistung kombinieren
Kann die Pflege teilweise durch eine private Pflege- person erbracht werden, so kann ein Pflegedienst unterstützend tätig werden und seine Leistungen bis zum Sachleistungshöchstbetrag des einzelnen Pflege- grads abrechnen. Wird dieser Betrag nicht
vollständig ausgeschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.
Extra Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten eine sogenannte Entlastungs- leistung. Die BKK Pfalz gewährt ein zusätzliches Entlastungsgeld von
bis zu 125 Euro* monatlich, wenn
professionelle Kräfte oder geschulte Ehrenamtliche ver- schiedene Unterstützungsaufgaben wie zum Beispiel Fensterreinigung, Einkäufe oder Fahrdienste überneh- men. Es wird ab Pflegegrad 1 gezahlt und kann auch für pflegerische Hilfen eingesetzt werden.
Verhinderungspflege – Pause für Pflegende
Auch pflegende Angehörige sind mal krank oder urlaubs- reif. Dann kann ein Pflegedienst einspringen. Die BKK Pfalz übernimmt für maximal sechs Wochen im Kalender- jahr die Kosten bis zu 1.612 Euro. Voraussetzungen: Pflegegrad 2–5 und die Pflege erfolgt bereits seit mindestens sechs Monaten. Der Betrag kann sich noch erhöhen, wenn keine Kurzzeitpflege beansprucht wurde.
Stationäre Tages- und Nachtpflege
Diese Teilzeitpflege ist für Personen gedacht, die tags- über oder nachts nicht durchgängig betreut werden können. So können berufstätige pflegende Angehörige entlastet werden. Voraussetzung ist der Pflegegrad 2 und die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
Die Kosten übernimmt die BKK Pfalz je nach Pflegegrad (siehe Tabelle Pflegesachleistungen).
Kurzzeitpflege – vorübergehend stationär
Die Kurzzeitpflege greift zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn auf begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege notwendig wird. Im Unter- schied zur Verhinderungspflege entfällt hier die Voraus- setzung, dass die Person schon mindestens sechs
Monate zuvor gepflegt wurde. Diese Leistung steht für maximal acht Wochen und bis zu 1.774 Euro
pro Kalenderjahr zur Verfügung. Auch dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn vorab noch nicht von
der Verhinderungspflege Gebrauch gemacht wurde.
*Erstattung über Entlastungsbetrag für grundpflegerische Leistungen möglich.
    








































































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