Pressemeldung

BKK Pfalz lockert Abgaberegelungen für Medikamente

Ab sofort erhalten BKK Pfalz Versicherte in Apotheken auch nicht-rabattierte Arzneimittel, wenn das rabattierte Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist. Damit kann verhindert werden, dass Patienten die Apotheke zweimal aufsuchen müssen, um eine Bestellung abzuholen. Die Verpflichtung für Apotheken, bevorzugt rabattierte Arzneimittel auszugeben, wird damit befristet aufgehoben. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020.

Vorstand Hans-Walter Schneider: „Die BKK Pfalz tut alles, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Mit dieser Regelung schützen wir besonders ältere Menschen, Patienten mit Vorerkrankungen und chronisch Kranke und entlasten die Beschäftigten in den Apotheken.“

 

Ansprechpartnerin:
Martina Stamm, Pressesprecherin
Lichtenbergerstraße 16
67059 Ludwigshafen
Tel: 0621 / 68 559 120
mstamm@bkkpfalz.de
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