Page 10 - BKK Pfalz GESUNDHEIT 2022-1
P. 10

10 BKK PFALZ
                    Pflege Beruf
Pflege und Beruf
                            vereinbaren
Damit sich Pflege und Beruf gut vereinbaren lassen, sind individuelle Lösungen gefragt. Manchmal reicht es, wenn eine kurzfristige Versorgung gut organisiert werden kann, bei anderen ist vielleicht eine Auszeit vom Beruf erforder- lich oder die Reduzierung der Arbeitszeit. Welche Ent- lastungsmöglichkeiten gibt es?
Kurzfristige Auszeit mit Lohnersatz
Im Akutfall muss die Pflege für ein Familienmitglied schnell organisiert werden. Dann hilft Ihnen der An- spruch auf eine Auszeit von der Arbeit von bis zu zehn Tagen mit einer Lohnersatzleistung, dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld. Sie können es bei der Pflege- versicherung der zu betreuenden Person beantragen.
Freistellung mit Darlehen bis sechs Monate
Wenn Sie Ihre Angehörigen länger pflegen, ist eine voll- ständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit von bis zu sechs Monaten möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat (Pfle-
Selbstfürsorge durch Achtsamkeit
Die Pflege eines nahestehenden Menschen kann sehr herausfordernd sein. Mit unserem Online-Kurs möchten wir Sie unterstützen und Ihnen Wege zeigen, wie Sie im Pflegealltag gut für sich sorgen können. Der Kurs wird durch eine erfahrene Pflegeberaterin begleitet, die auf Ihre individuellen Fragen eingeht. www.bkkpfalz.de/digitale-angebote/pflege
Wer nahe Angehörige zu Hause pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, muss einen täglichen Spagat meistern, um dieser Doppelbelastung gerecht zu werden. Oftmals würde schon mehr zeitliche Flexibilität helfen.
gezeit). Zusätzlich haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das Sie beim Bundesamt für Familie und zivil- gesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen können. Für bis zu drei Monate gilt dieser Anspruch auch, wenn Sie nahe Angehörige in der letzten Lebensphase, bei- spielsweise in einem Hospiz, begleiten. Oder auch für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen An- gehörigen, auch außerhalb der Wohnung.
Teilfreistellung mit Darlehen bis 24 Monate
Sie benötigen für die häusliche Pflege eine länger an- dauernde Reduzierung Ihrer Arbeitszeit? Dann können Sie sich für bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden von der Arbeit freistellen lassen (Familienpflegezeit). Vorausset- zung ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Mitarbeiter- innen und Mitarbeiter beschäftigt. Auch dieser Anspruch umfasst die außerhäusliche Betreuung von minderjähri- gen pflegebedürftigen Angehörigen und die Gewährung eines zinslosen Darlehens.
Kombination
Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können mit- einander kombiniert werden, müssen aber unmittelbar aneinander anschließen. Die Gesamtdauer der Frei- stellungen beträgt höchstens 24 Monate.
 

















































































   8   9   10   11   12