Jetzt auch Kinderkrankmeldung per Telefon möglich

Ab dem 18. Dezember können Eltern auch telefonisch eine ärztliche Bescheinigung erhalten, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen — ohne Praxisbesuch. Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld sind für maximal fünf Tage möglich. Voraussetzung ist, dass das Kind der Ärztin oder dem Arzt bekannt ist und die telefonische Ausstellung als vertretbar angesehen wird.

Bereits seit 7. Dezember können Erwachsene wieder telefonisch eine Krankmeldung erhalten — sofern keine Videosprechstunde möglich ist, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Hintergrund ist, dass viele Menschen aktuell von einer Erkältung, Grippe oder Corona-Infektion betroffen sind. Die Regelung soll helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren.

Anders als in Corona-Zeiten, gilt die neue Regelung jetzt nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen. Die telefonische Krankschreibung soll nun grundsätzlich bei Krankheiten ohne schwere Symptome möglich sein wie etwa Magen-Darm-Infektionen. Außerdem dürfen Arztpraxen die telefonische Krankschreibung nur noch für Personen ausstellen, die dort bekannt sind (mindestens ein Arztbesuch innerhalb der letzten zwei Jahre muss erfolgt sein).

Nach telefonischer Anamnese kann der Arzt oder die Ärztin die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Falls die erstmalige Bescheinigung im Rahmen eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, ist die Feststellung einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich.

Die Fakten

  • Patient oder Patientin muss der Praxis bekannt sein.
  • Nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome.
  • Maximal für fünf Tage.

Gut zu wissen: Krankmeldung beim Arbeitgeber

Viele Arztpraxen senden Ihnen die Krankmeldung bei einer telefonischen Krankmeldung meist per Post oder E-Mail. Die AU-Bescheinigung übermittelt uns Ihre Arztpraxis elektronisch. Ihr Arbeitgeber ruft dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei uns ab. Mehr Infos zur eAU lesen Sie hier.