Beiträge

Sie zahlen einen Teil Ihres Einkommens als Beitrag an die Krankenversicherung. Der Beitragssatz legt fest, wie viel Prozent dieser Anteil beträgt. Es gelten für alle Zweige der Sozialversicherung unterschiedliche Beitragssätze.

Ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen sind deshalb grundsätzlich von Ihrem Einkommen abhängig. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge — allerdings nur bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze.

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Beitragssätze zur Krankenversicherung und den anderen Sozialversicherungen.

Das Wichtigste in Kürze, zum Beispiel Höchst- und Mindestbeiträge finden Sie hier in unserer Beitragsübersicht.


Gerne können Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) Freiwillig Versicherte erteilen.