Fahrkosten

Unser Plus:

Ihre BKK Pfalz prüft schnell und unbürokratisch, ob eine Übernahme Ihrer Fahrkosten möglich ist. Ihre Unterlagen können Sie zur schnelleren Bearbeitung gerne per Fax oder E-Mail einreichen.

Leistung:

Die BKK Pfalz zahlt verordnete Fahrkosten für die Fahrt zur stationären Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus. Die Kosten werden auch bei Rettungsfahrten ins Krankenhaus übernommen. Es fällt lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent, höchstens 10 Euro an.

Die BKK Pfalz zahlt — wenn Ihr Arzt das verordnet — Fahr- und Transportkosten für die Fahrt zur stationären Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus. Die Kosten werden auch bei Rettungsfahrten ins Krankenhaus übernommen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.

Die Erstattung der Kosten können Sie mit dem  Antrag auf Erstattung von Fahrkosten zum stationären Aufenthaltbeantragen.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Ausnahme: Es liegen zwingende medizinische Gründe vor und die BKK Pfalz hat die Kostenübernahme vorher genehmigt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns über Ihre E-Mail.