Krankenhaus & Kur

Wir sind für Sie da, gerade wenn Sie uns am nötigsten brauchen: bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Rehaklinik. Informieren Sie sich über die stationäre Behandlung, über Kuren und Rehabilitation, aber auch über unsere Leistungen, wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten wollen.

Ambulante Badekuren

Leistung:

Sie machen Urlaub in einem anerkannten Badekurort und tun dort etwas für Ihre Gesundheit? Dann übernehmen wir bei bestätigter medizinischer Notwendigkeit die Kosten für die badeärztliche Behandlung und die Kurmittel.

Unser Plus:

Zusätzlich beteiligen wir uns an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt mit einem täglichen Zuschuss von 13 Euro. Bei Kuren von chronisch kranken Kindern beträgt unser täglicher Zuschuss 21 Euro.

Entbindung

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Entbindung. Es werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Entbindungskosten und Arzneimittel übernommen.

Unser Plus:

Als Kunde der BKK Pfalz haben Sie die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern in Deutschland. Gern beraten wir Sie bei der Wahl des Krankenhauses.

Fahrkosten

Leistung:

Die BKK Pfalz zahlt verordnete Fahrkosten für die Fahrt zur stationären Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus. Die Kosten werden auch bei Rettungsfahrten ins Krankenhaus übernommen. Es fällt lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent, höchstens 10 Euro an.

Unser Plus:

Ihre BKK Pfalz prüft schnell und unbürokratisch, ob eine Übernahme Ihrer Fahrkosten möglich ist. Ihre Unterlagen können Sie zur schnelleren Bearbeitung gerne per Fax oder E-Mail einreichen.

Kinder im Krankenhaus

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Mitaufnahme einer Begleitperson, weil wir davon überzeugt sind, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Person während des Aufenthaltes an ihrer Seite ist. Normalerweise ist dafür ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen.

Unser Plus:

Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen. Unsere Zusage der Kostenübernahme erhalten Sie kurzfristig.

Kinderkuren

Leistung:

Kuren für Kinder, die aus medizinischen Gründen notwendig sind, werden von uns in voller Höhe übernommen.

Unser Plus:

Leidet Ihr Kind unter einer Krankheit, die chronisch zu werden droht, ist wahrscheinlich die Rentenversicherung zuständig. Ihre BKK Pfalz berät sie umfassend und ist beim Ausfüllen Ihrer Anträge gerne behilflich.

Krankenhausbehandlung

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer stationären Behandlung, also  die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Operationskosten und Arzneimittel.

Unser Plus:

Als Kunde der BKK Pfalz haben Sie die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern in Deutschland. Gern beraten wir Sie bei der Wahl des Krankenhauses und einer eventuell im Anschluss notwendigen Rehabilitationsmaßnahme.

Kuren und Rehabilitation

Leistung:

Neben der Rentenversicherung bezahlt in bestimmten Fällen auch Ihre BKK Pfalz Rehabilitationsmaßnahmen, die Ihnen helfen, wieder gesund zu werden. Bei stationären Aufenthalten in Rehakliniken zahlen wir die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Unser Plus:

Gern klären wir, ob wir oder die Rentenversicherung zuständig ist und helfen Ihnen bei der Wahl einer Rehabilitationseinrichtung. Nutzen Sie unseren individuellen Beratungsservice unter der Telefonnummer 0800 / 133 33 00 oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!

Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren

Leistung:

Mütter und Väter, die gesundheitlich beeinträchtigt und durch ihre Elternrolle stark belastet sind, können in eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur gehen. Die BKK Pfalz übernimmt bis auf die Zuzahlung alle Kosten.

Unser Plus:

Bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur soll es um die gesundheitlichen Belange von Vätern oder Müttern gehen. Wir beraten Sie gerne, ob eine Mutter-/Vater-Kind-Kur für Sie in Frage kommt oder andere Maßnahmen vielleicht sinnvoller für Ihre Genesung sind.

Häufige Fragen

Übernimmt die BKK Pfalz Kosten für Privatrezepte bei Notfällen im Krankenhaus?

Sie oder Ihr Kind sind nachts oder am Wochenende krank geworden und mussten zur Notfallambulanz oder ins Krankenhaus. Haben Sie dann ein Privatrezept bekommen, das Sie in der Apotheke abgeholt und bezahlt haben?

Dann ist Ihre BKK Pfalz für Sie da!

Die eigentliche Behandlung wird natürlich über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Da Krankenhäuser oder Notfallambulanzen in Medizinischen Versorgungszentren aber keine so genannten Kassenrezepte ausstellen dürfen, erhalten Sie (grüne) Privatrezepte.

Die BKK Pfalz übernimmt die angefallenen Kosten dieser Rezepte. Schicken Sie uns einfach das Original und den Kassenbon der Apotheke mit Ihren Bankdaten zu. Gerne überweisen wir Ihnen dann die Kosten der Notfallmedikamente wie Antibiotika, Schmerzmittel etc. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens fünf, maximal zehn Euro). Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Gut zu wissen: Sollte die Apotheke eine Notdienstgebühr verlangen, können wir diese Kosten leider nicht erstatten.

Meine 4-jährige Tochter muss stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden. Kann ich mich für die Dauer der Behandlung ebenfalls aufnehmen lassen?

Kindern fällt der Aufenthalt in einem Krankenhaus leichter, wenn Mama oder Papa dabei sein dürfen. Und die Erfahrung zeigt, dass Kinder schneller gesund werden, wenn eine enge Bezugsperson in der Nähe ist.

Wir sind davon überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. Deshalb haben wir schon immer die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson von Kindern im Krankenhaus aus medizinischen Gründen getragen.

Die BKK Pfalz übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson: für einen Elternteil, einen anderen Angehörigen oder eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte Person. Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig, die Zusage der Kostenübernahme erfolgt kurzfristig: Denn im Gegensatz zu vielen anderen Kassen verzichtet die BKK Pfalz auf eine gesonderte Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Der MDK empfiehlt in der Regel nur bei Kindern im Vorschulalter uneingeschränkt die Mitaufnahme einer Begleitperson. Auch für ältere Kinder und Jugendliche übernimmt die BKK Pfalz die Kosten der Mitaufnahme, zum Beispiel bei der stationären Aufnahme als Notfall oder bei schweren lebensbedrohlichen Erkrankungen. Für die Ihnen entstehenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung als Begleitperson zahlen wir Ihnen bis zu 45 Euro pro Tag. Reichen Sie einfach die Rechnungen oder Quittungen bei uns ein.

Wie hoch ist der tägliche Eigenanteil im Krankenhaus?

Der tägliche Eigenanteil beträgt 10 Euro. Dieser ist längstens für 28 Tage zu zahlen. Zuzahlungen zu stationären Anschlussrehabilitationsleistungen der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung, die im selben Kalenderjahr entrichtet werden, werden weiterhin angerechnet.

Ich wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Trägt die BKK die anfallenden Kosten?

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Fahrten und Transporte, wenn die nachfolgende Leistung stationär erbracht wird (zum Beispiel stationäre Krankenhausbehandlung, stationäre Rehabilitationsmaßnahme). Bei Rettungsfahrten zu einem Krankenhaus übernehmen wir die Kosten der Fahrt auch dann, wenn sich bei der Aufnahmeuntersuchung herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist.
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt und keinesfalls mehr als die tatsächlichen Kosten.

Ich habe eine Einweisung ins Krankenhaus. Was muss ich tun?

Ihre BKK Pfalz übernimmt selbstverständlich die Kosten Ihrer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung in zugelassenen Krankenhäusern.  Hierzu stellt Ihnen Ihr Arzt, außer bei Notfällen, eine Verordnung zur Krankhausbehandlung (Einweisung) aus.

Mit dieser Einweisung können Sie einfach in ein zugelassenes Krankenhaus Ihrer Wahl gehen.

Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer in Berlin. Sollte Ihr Krankhaus in Berlin sein, bitten wir Sie, uns Ihre Krankenhaus-Einweisung per Post oder Fax zuzusenden. Wir genehmigen die Verordnung dann und schicken Sie Ihnen oder auch direkt dem Krankenhaus.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch hier oder rufen Sie uns an: Kostenloses Service-Telefon unter 0800 133 33 00.