Sie oder Ihr Kind sind nachts oder am Wochenende krank geworden und mussten zur Notfallambulanz oder ins Krankenhaus. Haben Sie dann ein Privatrezept bekommen, das Sie in der Apotheke abgeholt und bezahlt haben?
Dann ist Ihre BKK Pfalz für Sie da!
Die eigentliche Behandlung wird natürlich über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Da Krankenhäuser oder Notfallambulanzen in Medizinischen Versorgungszentren aber keine so genannten Kassenrezepte ausstellen dürfen, erhalten Sie (grüne) Privatrezepte.
Die BKK Pfalz übernimmt die angefallenen Kosten dieser Rezepte. Schicken Sie uns einfach das Original und den Kassenbon der Apotheke mit Ihren Bankdaten zu. Gerne überweisen wir Ihnen dann die Kosten der Notfallmedikamente wie Antibiotika, Schmerzmittel etc. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens fünf, maximal zehn Euro). Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Gut zu wissen: Sollte die Apotheke eine Notdienstgebühr verlangen, können wir diese Kosten leider nicht erstatten.