Kinderkuren

Unser Plus:

Leidet Ihr Kind unter einer Krankheit, die chronisch zu werden droht, ist wahrscheinlich die Rentenversicherung zuständig. Ihre BKK Pfalz berät sie umfassend und ist beim Ausfüllen Ihrer Anträge gerne behilflich.

Leistung:

Kuren für Kinder, die aus medizinischen Gründen notwendig sind, werden von uns in voller Höhe übernommen.

Bei einer Kinderkur steht — im Unterschied zur Mutter/Vater-Kind-Kur — das behandlungsbedürftige Kind im Vordergrund. Kinderkuren dauern mindestens 4 Wochen, meist in speziellen Kureinrichtungen. Eine Kur ist dann sinnvoll, wenn alle bisherigen Behandlungen am Wohnort keine Besserung der Erkrankung brachten oder gar eine Verschlechterung zu befürchten ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Kinder- bzw. Hausarzt. Wenn Ihr Arzt ein Attest ausgestellt hat, rufen Sie uns an. Wir klären, ob die BKK Pfalz oder die Rentenversicherung zuständig ist und helfen Ihnen auch gerne beim Ausfüllen der Anträge.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.