Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren sollten zweimal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, Erwachsene ab 18 Jahren einmal im Jahr. Die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen übernehmen wir.

Bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung kontrolliert der Zahnarzt den Gesundheitszustand der Zähne, entfernt gegebenenfalls einmal im Jahr Zahnstein und berät Sie oder Ihr Kind über eventuell notwendige Behandlungen. Ihr Zahnarzt bestätigt Ihnen oder Ihrem Kind dann die Untersuchung im Bonusheft. Eine lückenlose Dokumentation der Vorsorge-Untersuchungen ist wichtig für die Frage der Kostenübernahme, wenn später einmal Zahnersatz benötigt wird.

Für Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat gibt es drei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, die beim Kampf gegen die Milchzahnkaries helfen sollen, die immer weiter um sich greift. Die Untersuchungen sind zeitlich gekoppelt an die ärztlichen Vorsorgetermine U5 bis U7 mit verbindlichem Verweis vom Kinderarzt an den Zahnarzt.