Meldeverfahren

Meldeverfahren – einfach und schnell ohne Papier!

Sie arbeiten noch ohne zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder mit aufwendigen Papierformularen? Dann haben wir eine einfache und komfortable Lösung für Ihre Datenübermittlung für Sie: Das neue SV-Meldeportal für Arbeitgeber!

Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neu-Entwicklung. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten flossen in die Programmierung dieser neuen Ausfüllhilfe ein, die optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer ausgerichtet ist. Weder das neue SV-Meldeportal noch sv.net führen Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und stehen damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen, die von mehr als 100 Software-Erstellern angeboten werden.

Die Federführung für den Betrieb des SV-Meldeportals hat der GKV-Spitzenverband übernommen und für die operative Durchführung und Programmierung des SV-Meldeportals die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt. Das SV-Meldeportal ist als ausfallsichere Anwendung konzipiert und die Informationssysteme werden in zwei Rechenzentren in Deutschland gehostet.

Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, voll-elektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.

Das Gesetz regelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.

Die bisherige Anwendung sv.net wird übergangsweise noch bis zum 29. Februar 2024 weiterlaufen. Das SV-Meldeportal und sv.net unterstützen funktionsgleich 23 Fachverfahren mit 74 Formularen.

Ab dem 1. Januar 2024 steht sv.net nicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung: Bis zur Abschaltung  können Daten zwar grundsätzlich noch über sv.net übermittelt werden, allerdings können einige Rückmeldungen nicht mehr abgerufen werden. Diese werden dann nur noch über das SV-Meldeportal zur Verfügung gestellt.

Detaillierte Informationen und ausführliche Erklärvideos finden Sie auf der Website https://sv-meldeportal.de/


Die maschinelle Datenübermittlung erfolgt an:
BITMARCK Service GmbH
Lindenallee 6-8
45127 Essen
Empfänger-Betriebsnummer 35382142
E-Mail: ag@bitmarck-daten.de