Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Manchmal kann es ganz schnell gehen! Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Dann ist es gut, wenn man sich Gedanken über diese Situation gemacht und einige Dinge festgelegt hat. Gut vor allem auch für die Angehörigen!

Was ist, wenn ich einmal so schwer krank werde, dass ich mich gegenüber den Ärzten nicht mehr äußern kann? Wenn ich vielleicht sogar im Sterben liege? Wer entscheidet dann, was mit mir passiert? Das können Sie regeln, indem Sie eine Patientenverfügung verfassen und eine Vorsorgevollmacht erteilen. Besser heute als morgen! Die Patientenverfügung alleine reicht nicht aus. In ihr können Sie nur festlegen, welche Behandlungen erfolgen oder unterlassen werden sollen. Um Ihren Willen durchzusetzen, brauchen Sie jedoch einen bevollmächtigten Betreuer, der für Sie spricht und Ihre Angelegenheiten regelt.

Was viele nicht wissen: Sollte Ihnen etwas passieren und Sie sind nicht mehr ansprechbar, dann sind Ehepartner oder andere Familienangehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Es kann sein, dass für Sie ein gerichtlich bestellter, kostenpflichtiger Betreuer tätig wird. Wenn Sie das ausschließen möchten, erstellen Sie Ihre Vollmachten am besten sofort und besprechen Sie sich idealerweise gemeinsam mit den Menschen, denen Sie diese Aufgaben anvertrauen möchten.

Die Vorsorgevollmacht

Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie, welche Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten in allen Lebensbereichen in Ihrem Sinne regelt und für Sie spricht. Sinnvoll ist in diesem Fall eine Generalvollmacht, die neben den Gesundheitsangelegenheiten auch Vermögens- und Aufenthaltsfragen erfasst. Unter Umständen muss zum Beispiel entschieden werden, ob für Sie der Aufenthalt in einem Pflegeheim richtig ist, und es müssen hierfür Zahlungen von Ihrem Konto getätigt werden.

Die Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihre Interessen als Betreuer vertreten soll und welche Wünsche Ihrerseits umgesetzt werden sollen — zum Beispiel an welchem Ort Sie gepflegt werden möchten. Genauso können Sie festlegen, wer keinesfalls die Betreuung übernehmen soll. Wichtig ist, dass Sie eindeutig in Ihrer Formulierung sind. Nur so können Sie Missverständnissen vorbeugen.

Die Patientenverfügung

Ärzte müssen sich bei der Behandlung an Ihren schriftlich geäußerten Willen halten, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Die Verfügung muss eindeutig und präzise formuliert sein. Je detaillierter Sie Ihre Vorstellungen beschreiben, umso leichter fällt es den Ärzten, Ihren Willen zu akzeptieren und umzusetzen. Mit der Patientenverfügung entlasten Sie auch Ihre Angehörigen. Denn die stehen oft vor der Situation, im Krankenhaus für Sie entscheiden zu müssen. Das ist mitunter sehr schwierig. Wenn Sie mit Ihren Angehörigen über diese Dinge gesprochen und alles in der Patientenverfügung festgelegt haben, ist den Betroffenen oft sehr viel wohler zumute.

Organspende und Patientenverfügung

Sie können Ihre Bereitschaft zur Organspende auch in Ihrer Patientenverfügung rechtswirksam dokumentieren. Dort können  auch die Wechselwirkungen zwischen den Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen und der Organspende ausreichend deutlich gemacht und gleich im richtigen Zusammenhang dargestellt werden. Beispielsweise kann ein Vorrang für die Organspende gegenüber Verfügungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen definiert werden.

Überlegen Sie in Ruhe und formulieren Sie individuell

Wichtig ist, dass Ihre Patientenverfügung individuell und eindeutig formuliert ist. Wenn Sie zum Beispiel nur bestimmen, dass Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, ist das unpräzise, und die Deutung in Ihrer speziellen Krankheitssituation bleibt dem Arzt überlassen. Natürlich können Sie nicht für alle Möglichkeiten vorbeugen, aber Sie können beispielhafte Situationen nennen, in denen Sie bestimmte Behandlungen nicht mehr wünschen. Oder Sie können festlegen, dass Sie nur dann keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr wünschen, wenn kein positiver Krankheitsverlauf mehr zu erwarten oder ein baldiger Tod absehbar ist. Dadurch erleichtern Sie Ihrem Arzt die Entscheidung über Ihre Behandlung.

Unterschrift und Aufbewahrung

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst verfassen, sollten Sie diese von einem Zeugen unterschreiben lassen. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein muss. Das Justizministerium empfiehlt jedoch, sie vom behandelnden Arzt unterzeichnen zu lassen.

Es ist ohnehin sinnvoll, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen. Er kann Ihnen bei den medizinischen Formulierungen helfen und ist für den Ernstfall über Ihre Wünsche informiert. Sie können selbst entscheiden, wo Sie das Dokument hinterlegen möchten. Sie können es einem Notar bzw. Anwalt anvertrauen oder auch bei sich zu Hause aufbewahren. Wichtig ist, die Patientenverfügung an einem Ort zu hinterlegen, an dem sie auf jeden Fall gefunden wird. Informieren Sie Angehörige oder Freunde, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben und wo sie zu finden ist. Denken Sie daran, die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren und dies jeweils durch Datum und Unterschrift zu dokumentieren.

Bei Bedarf Unterstützung holen

Es gibt einige Anbieter, die Ihnen sowohl bei der Erstellung als auch der Aktualisierung und Aufbewahrung der Vollmachten behilflich sind. Sie helfen Ihnen bei der Formulierung der Vollmachten, sorgen dafür, dass die Originaldokumente datenschutzkonform hinterlegt sind, kümmern sich jährlich um die Aktualisierung, wenn sich etwa Ihre Lebensumstände oder rechtliche Bestimmungen geändert haben und stellen  sicher, dass Ihre Vollmachten im Bedarfsfall zugänglich sind. Außerdem sorgen sie dafür, dass sie bei Gesetzesänderungen immer aktuell bleiben und lassen sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.

Weitere Informationen

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie eine Formulierungshilfe Patientenverfügung mit konkreten Krankheitssituationen. Diese sollte Ihnen jedoch lediglich als Vorlage für Ihre individuelle Patientenverfügung dienen.

Beim Justizministerium finden Sie auch Broschüren zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung. Das Ministerium für Gesundheit hält hier weitere Informationen dazu bereit.

Informationen durch die UPD

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat den gesetzlichen Auftrag, zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren. Hierzu zählt auch das Thema "Patientenrechte", zum Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens und zu den Unterschieden der Vorsorgedokumente.

Die kostenlose Hotline der UPD erreichen Sie unter 0800 / 0117722 montags bis freitags von 8 bis 22 und samstags von 8 bis 18 Uhr.

Außerdem bietet die UPD Beratungen in Fremdsprachen an:

  • Beratung in türkisch: 0800 / 0117723 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
  • Beratung in russisch: 0800 / 0117724 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
  • Beratung in arabisch: 0800/ 0117725 (dienstags von 11 bis 13 und donnerstags von 17 bis 19 Uhr)

Es gibt außerdem offizielle Stellen, die Patientenverfügungen gegen eine Gebühr verwahren, wie beispielsweise die Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Viele Infos finden Sie auch auf der Website der Deutschen Stiftung Patientenschutz.