Kinderkrankengeld

Unser Plus:

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten Ihre Unterlagen umgehend, damit wir Ihnen Ihren Verdienstausfall schnell erstatten können.

Leistung:

Wenn Sie wegen der Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren nicht arbeiten und niemand sonst in Ihrem Haushalt die Betreuung sicherstellen konnte, dann erhalten Sie Kinderkrankengeld.

Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie, wenn

  • Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege ihres erkrankten versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
  • eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
  • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Neu ab 2024: Sie erhalten auch unbefristet Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes, wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus oder zur Reha begleiten und Ihre stationäre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die medizinisch notwendige Mitaufnahme ist durch die stationäre Einrichtung zu bestätigen.

So lange erhalten Sie Kinderkrankengeld

Für jedes Kind besteht Anspruch für maximal 15 Arbeitstage je Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 35 Arbeitstage je Kalenderjahr für alle Kinder. Allein erziehende Versicherte können das Krankengeld maximal 30 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr erhalten, insgesamt höchstens 70 Arbeitstage je Kalenderjahr. Bei schwersterkrankten Kindern mit lediglich begrenzter Lebenserwartung besteht der Anspruch für ein Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt. Sprechen Sie uns an — wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kinderkrankengeld wird ab dem ersten Tag gezahlt, an dem Sie nicht arbeiten können. Für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn und solange der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist, besteht kein Krankengeldanspruch.

So wird das Kinderkrankengeld berechnet

Seit 1. Januar 2015 erhalten Vater oder Mutter 90 Prozent vom tatsächlich ausgefallenen Nettogehalt. Einmalzahlungen werden berücksichtigt, wenn sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung gezahlt wurden. Dadurch beträgt das Bruttokrankengeld 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Betrag werden dann die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Höchstbetrag des Kinderkrankengeldes beträgt 120,75 Euro je Kalendertag.

Damit wir Ihnen das Kinderkrankengeld auszahlen können, benötigen wir eine Information Ihres Arbeitgebers über Ihr Entgelt. Diese fordern wir selbstverständlich für Sie an. Schicken Sie uns bitte einfach die Krankmeldung Ihres Kinderarztes an: BKK Pfalz, Lichtenbergerstraße 16, 67059 Ludwigshafen. Wir kümmern uns um alles Weitere!

Kindergarten- oder Schulunfall

Bei einem „Arbeitsunfall“ des Kindes (zum Beispiel bei einem Kindergarten- oder Schulunfall) ist der Unfallversicherungsträger zuständig. Ein berufstätiger Elternteil, der wegen Betreuung eines verletzten Kindes nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf ein „Kinderpflege-Verletztengeld“.

Der behandelnde Arzt hält die entsprechenden Unterlagen bereit, die Sie dann bei uns einreichen können.