Eco mode
Jetzt in den Eco Mode wechseln und den CO2 Verbrauch dieser Webseite senken.  
Eine Pflegerin missten den Blutdruck eines älteren Mannes

Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse der BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten der pflegerischen Versorgung, medizinischen Behandlungspflege und sozialen Betreuung.

Leistung

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben die Möglichkeit in einer zugelassenen vollstationären Einrichtung für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr versorgt zu werden. Bis 30.06.2025 bezuschussen wir die Kurzzeitpflege mit bis zu 1.584 Euro. Der verfügbare Betrag kann durch die Übertragung der Verhinderungspflege erhöht werden. Ab 01.07.2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von insgesamt 3.539 Euro. Die bis zum 30.06.2025 bereits genutzten Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden angerechnet.

Unser Plus

Die Kundenberater*innen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten gerne zur Kurzzeitpflege.

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete Ergänzung zur ambulanten Pflege. Sie kann für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr beansprucht werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Sie kann nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt erforderlich sein, sowie wenn eine kurzzeitige, erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit eintritt. Gerade dann, wenn die häusliche Pflege während dieser Zeit nicht sichergestellt ist.
Der Betrag der Kurzzeitpflege kann bis zu 3.539 Euro jährlich in Anspruch genommen werden, soweit die Mittel nicht bereits verbraucht worden sind. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden privat in Rechnung gestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Eigenanteilsrechnungen, zur Prüfung einer möglichen Kostenübernahme im Rahmen der Entlastungsleistungen, bei der Pflegekasse der BKK Pfalz einzureichen. 

Hier geht's zum Entlastungsbetrag

Zulassung der Einrichtung

Nicht jede stationäre Pflegeeinrichtung darf automatisch Kurzzeitpflege anbieten. Die Einrichtungen benötigen eine spezielle Zulassung. Der Pflegefinder hilft Ihnen bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen. 

Unser Tipp: Vereinbaren Sie so früh wie möglich den Termin für die Unterbringung in der Kurzzeitpflegeeinrichtung. Besonders in der Urlaubssaison kann es zu Engpässen kommen.

Antrag stellen

Sie möchten Kurzzeitpflege beantragen? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei. 
Einfach den Antrag ausfüllen und per Mail, Fax oder Post zu uns schicken. Wir kümmern uns dann um Ihr Anliegen.

Antrag auf Kurzzeitpflege

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Pflege

Telefon 0621 68 559 155
Fax 0621 68 559 3209
E-Mail pflege@bkkpfalz.de
Teilen

Ihr direkter Draht zur BKK Pfalz

Kostenlose Servicenummer
0800 133 33 00

Mo - Fr 8-17 Uhr

E-Mail: info@bkkpfalz.de
Fax: 0621 68 559 559