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Pflegerin stützt Seniorin zuhause in ihrer Wohnung

Verhinderungs-Pflege

Leistung

Sind Pflegepersonen durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gründe an der Pflege gehindert, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis zu 56 Tage Anspruch auf Verhinderungspflege. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 Euro im Kalenderjahr.

Unser Plus

Die Ausgestaltung der Verhinderungspflege kann vielseitig sein und Auswirkungen auf andere Leistungen der Pflegeversicherung haben. Die Kundenberater*innen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten gerne hierzu.

Anspruchsvoraussetzungen

Während der Verhinderungspflege übernimmt eine private, selbst bestimmte Ersatzperson oder ein Pflegedienst die Pflege in Vertretung. Wichtig hierbei ist, dass es sich bei der Ersatzperson nicht um eine sonst auch regelmäßig eingebundene Pflegeperson handeln darf.

Höhe und Dauer der Kostenübernahme

Für Verhinderungspflege steht der gemeinsame Jahresbetrag der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von insgesamt 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Die Pflegevertretung kann bei tageweiser Beanspruchung (Tägliche Abwesenheit der Pflegeperson von mindestens 8 Stunden) maximal für 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Anspruch auf Pflegegeld während des Bezuges

Wenn die Verhinderungspflege für 8 Stunden oder mehr täglich genutzt wird, wird das zuvor bezogene (anteilige) Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Am ersten und letzten Tag des Bezuges wird das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt. Bei Beanspruchung der Verhinderungspflege für unter 8 Stunden täglich, wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

Regelung bei Pflege durch nahe Verwandte oder verschwägerte Ersatzpersonen / Häusliche Gemeinschaft

Handelt es sich bei der Ersatzpflegekraft um eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, dürfen die Kosten das zweifache des jeweiligen Pflegegeldes nicht überschreiten.

Antrag stellen

Sie möchten Verhinderungspflege beantragen? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei. Einfach den Antrag ausfüllen und per Mail, Fax oder Post zu uns schicken. Wir kümmern uns dann um Ihr Anliegen.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Pflege

Telefon 0621 68 559 155
Fax 0621 68 559 3209
E-Mail pflege@bkkpfalz.de
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