Damit Sie im Pflegefall durch die Mitgliedschaft in der BKK Pfalz abgesichert sind, ist es wichtig, dass Sie den richtigen Beitrag zahlen. Auch in der Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Anteil. Menschen ohne Kinder zahlen zur Absicherung der Pflegeleistungen einen etwas höheren Betrag als Menschen mit Kindern.
Pflegeversicherung* | |
Pflegeversicherung mit Kindern Der Höchstbeitrag 2024 berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € und beträgt: 175,95 €. | 3,4 % |
Pflegeversicherung ohne Kinder Der Höchstbeitrag 2024 berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € und beträgt: 207 €. | 4,0 % |
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose Dieser Zuschlag ist grundsätzlich vom Versicherten allein zu tragen. | 0,6 % |
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kindern Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen. | 1,7 % |
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen. | 2,3 % |
* In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil um 0,5 Prozent höher als in den anderen Bundesländern. (Feiertag)
Um verbesserte Leistungen finanzieren zu können, wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 bei allen gesetzlichen Krankenkassen um 0,35 Prozent (auf dann 3,4 Prozent) angehoben. Der Beitragzuschlag für Mitglieder ohne Kinder steigt um 0,6 Prozent.
Je nach Anzahl von Kindern unter 25 Jahren werden seit 1. Juli 2023 Familien mit mindestens 2 Kindern unter 25 Jahren entlastet, siehe Tabelle.
Kinderanzahl | Pflege-Beitragssatz | Arbeitnehmeranteil | Zu-/Abschlag |
kinderlos ab 23 Jahre | 4 % | 2,3 % | + 0,6 % |
1 Kind | 3,4 % | 1,7 % | keiner |
2 Kinder unter 25 Jahren | 3,15 % | 1,45 % | - 0,25 % |
3 Kinder unter 25 Jahren | 2,9 % | 1,2 % | - 0,5 % |
4 Kinder unter 25 Jahren | 2,65 % | 0,95 % | - 0,75 % |
5 Kinder unter 25 Jahren | 2,4 % | 0,7 % | - 1 % |