Versichern Sie Ihre Familie kostenlos
Als freundliche Familienkasse heißen wir jeden bei uns versicherten Familienangehörigen ganz herzlich willkommen!
Welche Angehörigen kostenfrei versichert werden dürfen, ist gesetzlich geregelt:
- Kinder bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- Kinder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in die Schule gehen oder studieren
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die ein Einkommen unter 505 Euro haben
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die eine geringfügige Beschäftigung bis 538 Euro ausüben
Für familienversicherte Kinder gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von 505 Euro bzw. 538 Euro bei geringfügiger Beschäftigung. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind eine Beschäftigung ausüben möchte und prüfen, ob die Familienversicherung möglich ist.
Ist ein Elternteil privat versichert? Dann rufen Sie uns bitte an. Wir klären gerne für Sie, ob eine Familienversicherung für Ihr Kind möglich ist: 0800 / 133 33 00.
Möchten Sie Ihren Familienangehörigen bei uns versichern? Dann füllen Sie einfach unseren Mitgliedschaftsantrag Familienversicherung aus. Ab in die Post damit — und die Krankenversicherungskarte ist schon auf dem Weg zu Ihnen!
Wer kann familienversichert werden, welche Unterlagen benötigen wir. In unserem Merkblatt Informationen zur Familienversicherung finden Sie alle Infos auf einen Blick.
Sie erwarten ein Baby?
Wenn Sie ein Baby bekommen, dürfen Sie sich über ein Begrüßungsgeschenk von Ihrer BKK Pfalz freuen!
Unser Begrüßungsgeschenk
Wir freuen uns über jeden neuen Erdenbürger, den wir als Krankenkasse durch die ersten Monate und Jahre begleiten dürfen. Wenn Sie Ihr Neugeborenes bei uns kostenfrei familienversichern, schicken wir Ihnen gleich nach der Geburt noch ein kleines persönliches Geschenk.
CD „Schlaf- und Schlummerlieder“
Bekannte Lieder in sanften Spieluhren-Klängen verzaubern und helfen, den Tag sanft ausklingen zu lassen. Harmonische Musik zum Verwöhnen und Einschlafen. Ein traumhaftes Musikerlebnis für Ihr Baby.
Mitgliedschaftsantrag Familienversicherung
Freiumschlag
Nützliche Informationen zur Familienpolitik finden Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.