Das hängt vom Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten ab.
Liegt dieses Einkommen (Arbeitseinkommen, Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, etc.) unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022: 64.350 €), ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich. Ist der privatversicherte Ehegatte Arbeitnehmer und war schon vor dem 1. Januar 2003 privatversichert, gilt hier übrigens 2022 eine Einkommensgrenze von 58.050 €.
Liegt das Einkommen über dieser Grenze und der gesetzlich versicherte Ehegatte verdient nicht noch mehr, ist eine Familienversicherung leider ausgeschlossen.
In diesem Fall ist entweder eine Versicherung des Kindes beim nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (privat) möglich oder eine freiwillige Versicherung bei Ihrer BKK Pfalz.
Weitere Infos auf unserer Seite zur Familienversicherung