Familienversicherung

Versichern Sie Ihre Familie kostenlos

Als freundliche Familienkasse heißen wir jeden bei uns versicherten Familienangehörigen ganz herzlich willkommen!

Welche Angehörigen kostenfrei versichert werden dürfen, ist gesetzlich geregelt:

  • Kinder bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Kinder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in die Schule gehen oder studieren
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die ein Einkommen unter 505 Euro haben
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die eine geringfügige Beschäftigung bis 538 Euro ausüben

Für familienversicherte Kinder gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von 505 Euro bzw. 538 Euro bei geringfügiger Beschäftigung. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind eine Beschäftigung ausüben möchte und prüfen, ob die Familienversicherung möglich ist.

Ist ein Elternteil privat versichert? Dann rufen Sie uns bitte an. Wir klären gerne für Sie, ob eine Familienversicherung für Ihr Kind möglich ist: 0800 / 133 33 00.

Möchten Sie Ihren Familienangehörigen bei uns versichern? Dann füllen Sie einfach unseren  Mitgliedschaftsantrag Familienversicherung aus. Ab in die Post damit — und die Krankenversicherungskarte ist schon auf dem Weg zu Ihnen!

Wer kann familienversichert werden, welche Unterlagen benötigen wir. In unserem Merkblatt  Informationen zur Familienversicherung finden Sie alle Infos auf einen Blick.

Nützliche Informationen zur Familienpolitik finden Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Häufige Fragen

Wir haben Nachwuchs. Kann unser Kind bei mir kostenlos familienversichert werden, obwohl mein Ehemann privat versichert ist?

Das hängt vom Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten ab.

Liegt dieses Einkommen (Arbeitseinkommen, Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, etc.) unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 €), ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich. Ist der privatversicherte Ehegatte Arbeitnehmer und war schon vor dem 1. Januar 2003 privatversichert, gilt hier übrigens 2024 eine Einkommensgrenze von 62.100 €.

Liegt das Einkommen über dieser Grenze und der gesetzlich versicherte Ehegatte verdient nicht noch mehr, ist eine Familienversicherung leider ausgeschlossen.

In diesem Fall ist entweder eine Versicherung des Kindes beim nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (privat) möglich oder eine freiwillige Versicherung bei Ihrer BKK Pfalz.

Weitere Infos auf unserer Seite zur Familienversicherung

Was bedeutet Bestandspflege?

Viele unserer Mitglieder mit familienversicherten Angehörigen erhalten regelmäßig einmal im Jahr ein Formular zur „Prüfung der Bestandspflege“, das manchmal zu Verwirrung führt.

Ihre BKK Pfalz wurde vom Gesetzgeber verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die kostenfreie Familienversicherung für Angehörige zu Recht besteht. Deshalb müssen wir zurückliegende Zeiten der Familienversicherung auf Veränderungen überprüfen und sind dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen. Veränderungen können zum Beispiel sein: ein Kind hat eine Ausbildung begonnen, verdient nun Geld und muss sich deshalb selbst krankenversichern. Oder ein bisher familienversicherter Ehegatte hat angefangen, geringfügig zu arbeiten usw.

Für die Versichertengemeinschaft der BKK Pfalz ist die Rücksendung des Fragebogens sehr wichtig. Nur wenn wir Ihre Rückmeldung bekommen und damit die Familienversicherung prüfen können, erhalten wir Geld aus dem Gesundheitsfonds und können so die kostenfreie Versicherung von Familienangehörigen sicherstellen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, diese Fragebögen immer umgehend auszufüllen und zurückzusenden.

Herzlichen Dank!

Infos zur kostenfreien Familienversicherung finden Sie hier.