Künstliche Befruchtung

Unser Plus:

Mit „BKK Kinderwunsch“ möchte die BKK Pfalz Paare auf dem Weg zur Erfüllung ihres Kinderwunsches unterstützen und entlasten – mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung hinausgehen. Zudem unterstützt die BKK Pfalz auch die Ei- oder Samenzellenkonservierung, wenn dem Versicherten eine Krebstherapie bevorsteht, welche die Fruchtbarkeit gefährdet.

Leistung:

Die gesetzliche Leistung bei künstlicher Befruchtung ist vom Gesetzgeber reglementiert. So werden 50 Prozent der Kosten für höchstens drei Behandlungsversuche übernommen, weitere Versuche werden nicht bezuschusst. Die Frauen müssen mindestens 25 Jahre und noch nicht 40 Jahre alt sein, die Männer mindestens 25, und noch nicht 50. Es werden jeweils drei befruchtete Eizellen transferiert.

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Ihre BKK Pfalz unterstützt Sie mit „BKK Kinderwunsch“ über die gesetzlichen Leistungen hinaus. Hier erfahren Sie mehr zu „BKK Kinderwunsch“

Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf unserer Seite Vom Kinderwunsch zum Wunschkind.