Brillen & Kontaktlinsen

Unser Plus:

Wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind, bezuschusst die BKK Pfalz die Brillengläser in Höhe der Vertragspreise.

Leistung:

Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen.

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung bei Erwachsenen

Anspruch auf einen Zuschuss zu Brillengläsern haben Erwachsene bei

  • einer Fehlsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien (+/- 6,25 dpt.) bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder
  • einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien (+/- 4,25 dpt.) oder
  • einer schweren Sehbeeinträchtigung

Was ist eine schwere Sehbeeinträchtigung?

Sie liegt dann vor, wenn das bessere Auge trotz Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung erbringt (Schweregrad nach empfohlener Klassifikation der WHO: mindestens Stufe 1 bzw. Visus von höchstens 0,3).

Zuschuss der BKK Pfalz

Wir übernehmen die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe unserer Vertragspreise. Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, stellt Ihnen Ihr Augenarzt eine Verordnung aus. In den meisten Fällen kann Sie Ihr Optiker bereits über die Höhe des Zuschusses informieren. Eine Übernahme oder Bezuschussung der Kosten für Brillengestelle oder Kontaktlinsen-Pflegemittel ist gesetzlich weiterhin ausgeschlossen.

Wenn Sie eine besondere Brille für Ihren Arbeitsplatz benötigen, dann fragen Sie bitte direkt Ihren Arbeitgeber — die BKK Pfalz darf sich an den Kosten nicht beteiligen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!

Viele Infos zum Thema „Gutes Sehen“ finden Sie auch auf der Website des Kuratoriums Gutes Sehen e.V.