Einlagen

Unser Plus:

Sie erhalten zwei Paar Einlagen pro Jahr. Wir beraten Sie gerne!

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Schuheinlagen, wenn sie von einem Arzt verordnet werden.

Einlagen dienen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und / oder Metall gefertigt. Sie werden von einem Orthopädie-Schuhmacher oder Orthopädietechniker individuell für den jeweiligen Fuß angefertigt.

Zunächst diagnostiziert Ihr Orthopäde, welche Fehlstellung bei Ihnen vorliegt, zum Beispiel Knick-, Senk-, Spreiz- oder Plattfuß. Von ihm erhalten Sie dann auch eine Verordnung (Rezept) für ihre medizinisch notwendigen Schuheinlagen.

Mit dieser Verordnung können Sie dann direkt in ein Sanitätshaus oder zu einem Orthopädietechniker Ihrer Wahl gehen. Er nimmt dann einen Abdruck von Ihren Füßen und fertigt die Einlagen individuell für Sie an. Ihre Verordnung und einen Kostenvoranschlag für Ihr Hilfsmittel reicht er bei der BKK Pfalz ein. Die Genehmigung erhält er dann direkt von uns.

Die Abrechnung der Einlagen erfolgt nach geltenden Festbeträgen. Für Sie fällt lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens fünf, maximal zehn Euro) an, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von den Zuzahlungen befreit sind.

Es kann sein, dass Ihr Orthopädietechniker / Ihr Sanitätshaus die Fertigung nicht zu diesem Festbetrag vornehmen kann und einen von Ihnen privat zu leistenden wirtschaftlichen Aufschlag erhebt. Der kann je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Sprechen Sie Ihren Orthopädietechniker am besten gleich beim Abdrucktermin auf die Kosten an und informieren Sie sich über möglicherweise entstehende Zusatzkosten.

Eine Mindestgebrauchszeit für orthopädische Schuheinlagen gibt es übrigens nicht, da diese von den individuellen Umständen abhängig sind. Besonders bei Kindern im Wachstum müssen die Einlagen regelmäßig an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich beteiligt sich Ihre BKK Pfalz gerne an den Kosten für zwei Paar Einlagen im Jahr.

Übrigens:

Konfektionierte lose Fußstützen, die den Fuß polstern oder stützen, überflüssigen Raum im Schuh ausfüllen oder als Kälteschutz dienen, sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.