Ihr gutes Geld

Es gibt viele Situationen, in denen die BKK Pfalz Sie finanziell unterstützt. Sei es im längeren Krankheitsfall durch die Zahlung von Krankengeld oder die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Berufstätiger Ihr krankes Kind zu Hause versorgen müssen. Aber wir sprechen auch über Ihren persönlichen Beitrag zur Finanzierung wie Zuzahlungen und Härtefallgrenzen.

Elterngeld

Leistung:

Elterngeld ist eine Transferleistung des Staates für seit dem 1. Januar 2007 geborene Kinder. Es wird bis zu 14 Monate lang unabhängig vom Netto-Einkommen bezahlt und beträgt bis zu 1.800 Euro pro Monat.

Unser Plus:

In vielen Fällen müssen Sie während des Elterngeldbezugs keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wir beraten Sie gerne.

Elternzeit

Leistung:

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit. Beide Elternteile können ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen.

Unser Plus:

In vielen Fällen müssen Sie in der Elternzeit keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wir beraten Sie gerne.

Fahrkosten

Leistung:

Die BKK Pfalz zahlt verordnete Fahrkosten für die Fahrt zur stationären Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus. Die Kosten werden auch bei Rettungsfahrten ins Krankenhaus übernommen. Es fällt lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent, höchstens 10 Euro an.

Unser Plus:

Ihre BKK Pfalz prüft schnell und unbürokratisch, ob eine Übernahme Ihrer Fahrkosten möglich ist. Ihre Unterlagen können Sie zur schnelleren Bearbeitung gerne per Fax oder E-Mail einreichen.

Haushaltshilfe

Leistung:

Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst die anfallenden Arbeiten übernehmen kann.

Unser Plus:

Wir tun mehr! Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt Ihre BKK Pfalz Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Kinderkrankengeld

Leistung:

Wenn Sie wegen der Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren nicht arbeiten und niemand sonst in Ihrem Haushalt die Betreuung sicherstellen konnte, dann erhalten Sie Kinderkrankengeld.

Unser Plus:

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten Ihre Unterlagen umgehend, damit wir Ihnen Ihren Verdienstausfall schnell erstatten können.

Kostenerstattung

Leistung:

Seit 2004 können alle gesetzlich Versicherten anstelle der Abrechnung über die Krankenversicherungskarte eine Kostenerstattung wählen. Erstattet wird — abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags — höchstens der Betrag, den die BKK Pfalz bei Abrechnung über die Versichertenkarte zu zahlen hätte.

Unser Plus:

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Risiken der Kostenerstattung. Bitte rufen Sie uns auf jeden Fall vor einer Entscheidung an, denn Ihr Arzt rechnet dann seine Aufwendungen direkt mit Ihnen ab!

Krankengeld

Leistung:

Sollten Sie länger arbeitsunfähig (AU) sein, und der Verlust Ihres Einkommens droht, werden Sie von Ihrer BKK Pfalz finanziell unterstützt. Sie müssen nur mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sein.

Unser Plus:

Ihre BKK Pfalz übernimmt in der Zeit Ihres Krankengeldbezugs in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind. Außerdem müssen Sie in dieser Zeit keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen.

Krankengeld für Selbstständige

Leistung:

Auch Selbstständige können ihr finanzielles Risiko absichern, das ihnen mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit droht. Die BKK Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind.

Unser Plus:

Selbstständige können sich zum allgemeinen Beitragssatz von 16,58 Prozent bei der BKK Pfalz versichern und haben dann Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Mutterschaftsgeld

Leistung:

Die letzte Phase der Schwangerschaft ist anstrengend. Die Arbeit wird beschwerlich. Deshalb gibt es eine gesetzliche Schutzfrist für beschäftigte werdende Mütter. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen danach.

Unser Plus:

Denken Sie daran, das Mutterschaftsgeld rechtzeitig vor der Geburt zu beantragen, damit wir es Ihnen schnellstmöglich auszahlen können. Einen Antrag bekommen Sie sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin direkt von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.

Pflegesachleistung oder -geldleistung

Leistung:

Pflegebedürftige können entscheiden, ob sie Pflegesach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen möchten. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Geldleistungen können gezahlt werden, wenn die Pflege in geeigneter Weise durch eine Pflegeperson sichergestellt und eine Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 erfolgt ist.

Unser Plus:

Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Beratungseinsätze von professionellen Pflegediensten, die regelmäßig bei Pflegegeldbeziehern erforderlich sind. In den Pflegegraden 2 und 3 erfolgen diese halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Als Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Pflegeeinsatz einmal in im halben Jahr.

Zahnärztliche Behandlung & Zahnersatz

Leistung:

Als Mitglied der BKK Pfalz haben Sie die freie Wahl unter allen Zahnärzten mit einer Kassenzulassung. Die BKK Pfalz beteiligt sich an Ihren Kosten für Zahnersatz mit einem Festzuschuss. Zahnärztliche Grundleistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit komplett bezahlt oder bezuschusst.

Unser Plus:

Die BKK Pfalz ermöglicht Ihnen zuzahlungsfreien Zahnersatz im Rahmen eines Versorgungsvertrags bei ausgewählten Zahnärzten.

Zahnersatz ohne Zuzahlung

Leistung:

Haben Sie sich auch schon oft gefragt, ob Zahnersatz nicht günstiger erhältlich ist? Die Antwort lautet: Ja — sogar zum „Nulltarif“!

Unser Plus:

Die Vernetzung und Kooperation der BKK Pfalz mit ausgewählten Zahnarztpraxen und der IMEX Dental und Technik GmbH machen es möglich.

Zuzahlungen

Leistung:

Alle gesetzlich Versicherten müssen sich bei einigen Leistungen in geringem Maße an den Kosten beteiligen. Das gilt zum Beispiel für die Rezeptgebühr bei verordneten Medikamenten oder wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden.

Unser Plus:

Um Sie finanziell zu entlasten, können wir Sie von den Zuzahlungen befreien, wenn  Sie Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze erreicht haben. Diese liegt bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinkünfte, bei einer chronischen Erkrankung nur bei einem Prozent.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Leistung:

Seit 1. Juli 2006 können Krankenkassen für Wirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festlegen. Der Vorteil: Für ein Arzneimittel, dessen Preis den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet, fällt keine Zuzahlung an.

Unser Plus:

Mehr als 11.500 Präparate sind bereits zuzahlungsfrei. Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, hält der Spitzenverband der Krankenkassen eine aktuelle Liste für Sie bereit.