Kinder im Krankenhaus

Unser Plus:

Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen. Unsere Zusage der Kostenübernahme erhalten Sie kurzfristig.

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Mitaufnahme einer Begleitperson, weil wir davon überzeugt sind, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Person während des Aufenthaltes an ihrer Seite ist. Normalerweise ist dafür ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen.

Kindern fällt der Aufenthalt in einem Krankenhaus leichter, wenn Mama oder Papa dabei sein dürfen. Und die Erfahrung zeigt, dass sie schneller gesund werden, wenn eine enge Bezugsperson in der Nähe ist.

Wir sind davon überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. Deshalb haben wir schon immer die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson von Kindern im Krankenhaus aus medizinischen Gründen getragen.

Die BKK Pfalz übernimmt diese "Rooming-In"-Kosten  im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ganz unbürokratisch. Das gilt für einen Elternteil, einen anderen Angehörigen oder eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte Person. Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen. Unsere Zusage für die Übernahme der Kosten erhalten Sie kurzfristig: Denn im Gegensatz zu vielen anderen Kassen verzichtet die BKK Pfalz auf eine gesonderte Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der MDK empfiehlt in der Regel nur bei Kindern im Vorschulalter uneingeschränkt die Mitaufnahme einer Begleitperson.

Auch für ältere Kinder und Jugendliche übernimmt die BKK Pfalz die Kosten der Mitaufnahme, zum Beispiel bei der stationären Aufnahme als Notfall oder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. Für die Ihnen entstehenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung als Begleitperson zahlen wir Ihnen bis zu 45 Euro pro Tag. Reichen Sie einfach die Rechnungen oder Quittungen bei uns ein.