Medikamente

Tausende Medikamente sind in Deutschland zugelassen. Und für rezeptpflichtige Arzneimittel, die Ihnen ein Arzt verordnet, übernehmen wir — bis auf Ihren geringen Eigenanteil — die Kosten. Lesen Sie in dieser Rubrik, was es mit den viel diskutierten Rabattverträgen auf sich hat und dass es Arzneimittel gibt, die von Zuzahlungen befreit sind.

Arznei- & Verbandmittel

Leistung:

Die BKK Pfalz übernimmt in der Regel für rezeptpflichtige Arznei- und Verbandmittel, die Ihnen ein Vertragsarzt verordnet, die Kosten. Sie zahlen lediglich Ihre gesetzlich festgelegte Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro.

Unser Plus:

Versicherte unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Außerdem können die Krankenkassen für Wirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festlegen. Ein Arzneimittel, dessen Preis den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet, ist von der Zuzahlung freigestellt. Dies gilt bereits für mehr als 8.000 Präparate.

Homöopathie

Leistung:

Naturheilverfahren wie die klassische Homöopathie stehen bei vielen Versicherten ganz oben auf der Wunschliste. Bislang konnten die gesetzlichen Krankenkassen diesen Wunsch nicht erfüllen.

Unser Plus:

Versicherte der BKK Pfalz können sich beim homöopathischen Arzt behandeln lassen — unbürokratisch und kostenfrei. Abgerechnet wird direkt über Ihre Krankenversicherungskarte.

Impfungen

Leistung:

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Reihe kostenloser Schutzimpfungen. Manche Impfungen werden für alle empfohlen, wie etwa die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Polio; andere nur für bestimmte Personenkreise, wie die HPV-Impfung für 9- bis 14-jährige Mädchen und Jungen. Diese Standardimpfungen erhalten Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ohne Aufpreis bei Ihrem Arzt.

Unser Plus:

Als besonderen Service übernimmt die BKK Pfalz darüber hinaus bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Das gilt auch für Impfungen für Ihre private Urlaubsreise, wenn diese vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.

Rabattverträge für Arzneimittel

Leistung:

Seit 2007 können Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen. Die Kasse verpflichtet sich, vorrangig Medikamente bestimmter Hersteller abzunehmen und erhält hierfür einen Preisnachlass. Das spart der Krankenkasse und damit der gesamten Versichertengemeinschaft Geld.

Unser Plus:

Etliche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, hält der Spitzenverband der Krankenkassen permanent eine aktuelle Liste für Sie bereit.

Verhütung

Leistung:

Sie haben Fragen zur Verhütung oder Familienplanung? Die Beratung und Untersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt übernimmt die BKK Pfalz. Verhütungsmittel wie zum Beispiel die Pille, sind verschreibungspflichtig und werden Ihnen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet.

Unser Plus:

Für Frauen unter 22 Jahren übernehmen wir auch die Kosten der verordneten Verhütungsmittel (Pille, Spirale), abzüglich der Rezeptgebühren.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Leistung:

Seit 1. Juli 2006 können Krankenkassen für Wirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festlegen. Der Vorteil: Für ein Arzneimittel, dessen Preis den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet, fällt keine Zuzahlung an.

Unser Plus:

Mehr als 11.500 Präparate sind bereits zuzahlungsfrei. Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, hält der Spitzenverband der Krankenkassen eine aktuelle Liste für Sie bereit.