Entlastungsbetrag: Zusätzliche Unterstützung im Alltag

Unser Plus:

Damit Sie bestmöglich abgesichert sind, unterstützt Sie die Pflegekasse der BKK Pfalz mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Leistung:

Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden, können Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen.

Um den Betreuungsaufwand sowie die Qualität der Pflege weiter zu optimieren, gibt es zusätzlich zu den festgelegten Leistungen für Pflegeperson oder Pflegebedürftigen viele weitere Angebote. Sie sollen auch dazu beitragen, die betreuenden Personen zu entlasten. Diese Zusatzleistungen unterstützen wir mit einem festgelegten monatlichen Entlastungsbetrag, den alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) in Anspruch nehmen können.

Für welche Angebote kann das Geld eingesetzt werden?

  • Unterstützung im Haushalt durch anerkannte Haushalts- oder Serviceangebote (so genannte niedrigschwellige Entlastungsleistungen)
  • Besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen Pflegediensten oder sonstige regionale Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind (z.B. Demenz Cafe´s)
  • Angebote für Tages- und Nachtpflege oder für Kurzzeitpflege

sowie für viele weitere Angebote, die für eine Betreuung in gesicherter Qualität sorgen.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?

Die Kosten werden erstattet, wenn die Originalunterlagen eingereicht werden. Pflegebedürftige müssen die 125 Euro allerdings nicht jeden Monat in Anspruch nehmen, sondern können sie bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen. Somit können sogar bis zu 2.250 Euro (18*125 Euro) für Entlastungsleistungen einmalig abgerechnet werden.

Mehr Infos zu den Unterstützungsangeboten gibt es bei den Leistungserbringern oder den Kundenberater*innen der BKK Pfalz.