Pflegesachleistung oder -geldleistung

Unser Plus:

Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Beratungseinsätze von professionellen Pflegediensten, die regelmäßig bei Pflegegeldbeziehern erforderlich sind. In den Pflegegraden 2 und 3 erfolgen diese halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Als Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Pflegeeinsatz einmal in im halben Jahr.

Leistung:

Pflegebedürftige können entscheiden, ob sie Pflegesach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen möchten. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Geldleistungen können gezahlt werden, wenn die Pflege in geeigneter Weise durch eine Pflegeperson sichergestellt und eine Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 erfolgt ist.

Ich möchte ambulant gepflegt werden, aber welche Leistung ist für mich die richtige? Wie organisiere ich den Einsatz eines Pflegedienstes? Warum brauche ich einen Beratungseinsatz? Viele Fragen bewegen Sie in dem Moment, in dem Pflegebedürftigkeit eintritt oder sich die pflegerische Versorgung verändert.

Die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz sind immer gerne für Sie da und suchen nach der besten Lösung für Sie.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld kann derjenige beanspruchen, der seine ambulante häusliche Pflege durch eine ihm vertraute Person sicherstellen kann. Diese Pflege kann auch durch mehrere Personen durchgeführt werden. Die Pflegekasse darf diese Pflege monatlich mit der Zahlung folgender Beträge honorieren: Pflegegrad 2 -> 316 Euro, Pflegegrad 3 -> 545 Euro, Pflegegrad 4 -> 728 Euro und Pflegegrad 5 -> 901 Euro.

Unterstützend wird durch den Beratungseinsatz eines Pflegedienstes die ambulante Pflege begleitet. Die Pflegekasse wird im Bericht darüber informiert, ob die Pflege sichergestellt ist oder beispielsweise technische Hilfen erforderlich sind. Die Kosten der Beratung trägt die Pflegekasse der BKK Pfalz. Die Organisation der Beratungseinsätze liegt beim Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson.

Seit 1. Juli 2022 ist ein Beratungseinsatz wieder erforderlich. Die erste Beratung zu Beginn der Pflege muss in der häuslichen Umgebung erfolgen. Im Anschluss daran kann jede zweite Beratung auch per Video oder Telefon durchgeführt werden.

Was sind Pflegesachleistungen?

Ist eine häusliche Pflege durch Angehörige nicht möglich, kann ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen. Je nach Pflegegrad rechnet der Pflegedienst die Kosten monatlich mit der Pflegekasse ab. Das sind im Pflegegrad 2 bis zu 724 Euro, im Pflegegrad 3 bis zu 1.363 Euro, im Pflegegrad 4 bis zu 1.693 Euro und im Pflegegrad 5 bis zu 2.095 Euro.

Personen im Pflegegrad 1 können zweckgebundene Kosten in einer Höhe von bis zu 125 Euro monatlich erstattet bekommen.

Was sind Kombinationsleistungen?

Kann die Pflege teilweise durch eine private Pflegeperson erbracht werden, so kann ein Pflegedienst unterstützend tätig werden und seine Leistungen bis zum Sachleistungshöchstbetrag des einzelnen Pflegegrads abrechnen. Wird dieser Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.