Impfungen

Unser Plus:

Als besonderen Service übernimmt die BKK Pfalz darüber hinaus bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Das gilt auch für Impfungen für Ihre private Urlaubsreise, wenn diese vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.

Leistung:

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Reihe kostenloser Schutzimpfungen. Manche Impfungen werden für alle empfohlen, wie etwa die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Polio; andere nur für bestimmte Personenkreise, wie die HPV-Impfung für 9- bis 14-jährige Mädchen und Jungen. Diese Standardimpfungen erhalten Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ohne Aufpreis bei Ihrem Arzt.

Vorbeugen ist besser als heilen

Es gibt viele Krankheiten, gegen die Sie sich mit Impfungen schützen können. Die BKK Pfalz übernimmt bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Informieren Sie sich in unserem Infokasten rechts über jede einzelne Impfung, die die BKK Pfalz übernimmt.

Viele Standardimpfungen kann Ihr Arzt direkt mit uns über die Gesundheitskarte abrechnen (zum Beispiel Masern, Röteln, Mumps, Tetanus, Diphtherie). Bei den anderen Impfungen stellt Ihnen der Arzt eine Rechnung aus. Diese Originalrechnung schicken Sie uns bitte zusammen mit dem vom Arzt ausgefüllten und unterschriebenen  Impffragebogen. Wir überweisen Ihnen dann den Betrag auf Ihr Konto.

Allgemeine Hinweise zu Schutzimpfungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bemüht sich darum, jedem Kind in der Dritten Welt die Impfungen gegen Masern, Tuberkulose, Keuchhusten, Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie und Kinderlähmung (Poliomyelitis) zu ermöglichen. In Afrika sterben jeden Tag 2.000 Kinder, weil sie nicht geimpft waren. Die drei Infektionskrankheiten Masern, Keuchhusten und Wundstarrkrampf fordern in den Entwicklungsländern jährlich 3,5 Millionen Todesopfer unter den Kindern, wobei allein an Masern 2,1 Millionen Kinder sterben.

Auch in den Industrieländern ist das Ziel, alle Kinder gegen die sechs genannten Krankheiten und zusätzlich gegen Mumps und Röteln zu schützen, noch nicht vollständig erreicht, da viele die Impfungen gegen sogenannte Kinderkrankheiten nicht für notwendig halten. Sie übersehen, dass Masern mit nicht unerheblichen Komplikationen einher gehen können. Daher ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Was versteht man unter Schutzimpfung?

Das Grundprinzip jeder Impfung (= aktive Immunisierung) besteht darin, dem Körper Bestandteile eines Krankheitserregers oder aber eine nicht krankmachende Form des Erregers zu verabreichen. Diese Impfstoffe (Antigene) veranlassen das Immunsystem, große Mengen von Antikörpern (Immunglobuline) zu bilden. Erfolgt dann später ein erneuter Kontakt mit dem Erreger, so sind die benötigten Antikörper, die den Keim unschädlich machen, bereits im Körper vorhanden. Es kann daher nicht zum Ausbruch der Krankheit kommen. Die Schutzwirkung von Impfungen hält viele Jahre, zum Teil sogar ein Leben lang an. Manchmal genügt eine einmalige Impfung, häufig sind aber mehrere Wiederholungsimpfungen erforderlich, bis der volle Impfschutz vorhanden ist. Dazu gehören die Schutzimpfungen wie Diphtherie und Wundstarrkrampf (Tetanus), die auch im Erwachsenenalter regelmäßig aufgefrischt werden sollten.

Wer berät und führt Impfungen durch?

Gesundheitsämter und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen beraten und informieren. Viele der hier genannten Impfungen führen die Gesundheitsämter zu festgesetzten Impfterminen kostenlos durch. Auch geben Ihnen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen Auskunft darüber, welche Impfungen direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können.

Impfungen nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes und nach den Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel für Jäger zum Schutz gegen Tollwut oder für medizinisches und zahnmedizinisches Personal zum Schutz gegen Hepatitis B, fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitgebers. Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für die notwendigen Impfungen zu übernehmen.

Viele weitere Infos und einen sehr übersichtlich gestalteten Impfkalender finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Impfschutz.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns über Ihre E-Mail!