Krankengeld

Unser Plus:

Ihre BKK Pfalz übernimmt in der Zeit Ihres Krankengeldbezugs in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind. Außerdem müssen Sie in dieser Zeit keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen.

Leistung:

Sollten Sie länger arbeitsunfähig (AU) sein, und der Verlust Ihres Einkommens droht, werden Sie von Ihrer BKK Pfalz finanziell unterstützt. Sie müssen nur mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sein.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es darf jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen. Sie erhalten Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung.

Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden auch die Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) berücksichtigt, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden. Der Höchstbetrag des Krankengeldes beträgt im Jahr 2024 kalendertäglich 120,75 Euro.

Wir nehmen am eAU-Verfahren teil: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen einen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und schickt sie direkt an uns. Sie müssen nichts mehr tun. Sollte es in IHrer Arztpraxis Probleme beim technischen Versand geben, so können Sie uns Ihre Ausfertigung der Krankenmeldung gerne per E-Mail schicken: au@bkkpfalz.de.

Bitte beachten Sie, dass Krankengeld immer rückwirkend gezahlt wird, ab dem Ende der Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt die Krankmeldung ausgestellt hat.

Fragen und Antworten haben wir unter FAQs — Krankengeld & Krankenhaus für Sie zusammengestellt.

Alles zum Thema Krankengeld für Selbstständige finden Sie hier.