FAQs — Krankengeld & Krankenhaus

Ich bin Arbeitnehmer*in. Wie berechnet sich mein Krankengeld?

Das Krankengeld dient dazu, Ihnen den Verdienstausfall zu ersetzen. Es orientiert sich deshalb an Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats (beziehungsweise letzten Abrechnungszeitraums) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Auch beitragspflichtige Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld), die Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten haben, werden berücksichtigt.

Arbeitnehmer*innen erhalten 70 Prozent ihres regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts (2023 höchstens 4.987,50 Euro monatlich), aus dem Sie Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet haben, als Krankengeld. Dieses darf jedoch nicht höher sein als Ihr bisheriges Nettoarbeitsentgelt. Falls Sie keine Einmalzahlungen erhalten haben, liegt die Grenze Ihres Bruttokrankengeldes bei 90 Prozent Ihres Nettoverdiensts für den Kalendertag. Übrigens: Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag erhöht Ihr Nettoarbeitsentgelt und damit möglicherweise auch Ihr Krankengeld.
Daneben sind aus dem Bruttokrankengeld Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen. Die aktuellen Sätze im Jahr 2023: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,7 Prozent und Pflegeversicherung 3,05 Prozent (für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr 3,40 Prozent).

Ab welchem Zeitpunkt wird Krankengeld gezahlt? Wie erfolgt die Zahlung?

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bereits bei Beginn der stationären Behandlung. Bei Arbeitsunfähigkeit an dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Häufig jedoch ruht der Anspruch auf Krankengeld zunächst. Der Grund: Erkrankte Arbeitnehmer erhalten während ihrer Arbeitsunfähigkeit von ihrem Arbeitgeber — in der Regel bis zu sechs Wochen — ihr Bruttoarbeitsentgelt weiterbezahlt. Dieser „Lohnfortzahlung“ schließt sich unser Krankengeld lückenlos an.

Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zum Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit geleistet. Wird Krankengeld für den ganzen Monat gezahlt, werden 30 Tage berücksichtigt. Das gilt auch für den Monat Februar.

Wie lange zahlt die BKK Pfalz Krankengeld?

Grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung  bis Sie wieder gesund sind. Ausnahme: Bei Arbeitsunfähigkeit wegen ein und derselben Krankheit gibt es Krankengeld höchstens für 78 Wochen (= 1 1/2 Jahre) innerhalb von je drei Jahren. Das gilt auch dann, wenn während dieser Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt.

Wann und wie erhalte ich Krankengeld?

Wer in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig ist und mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichert ist, erhält nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose Krankengeld.

Bitte denken Sie daran, Ihre Krankmeldung (AU-Bescheinigung) schnell an uns zu schicken: BKK Pfalz, Lichtenbergerstraße 16, 67059 Ludwigshafen.

Seit dem 01.10.2021 stellen die niedergelassenen Ärzte auf ein digitales System der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um, die so genannte eAU. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022, dann sollte die Umstellung bei allen Ärzten erfolgt sein. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, ob er Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an uns übermitteln kann. Falls dies technisch noch nicht möglich ist, setzen Sie uns bitte unbedingt zeitnah über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis!  Senden Sie uns die AU-Bescheinigung gerne auch per E-Mail an: au@bkkpfalz.de.

Die BKK Pfalz verschickt dann die Krankengeldunterlagen und kontaktiert Ihren Arbeitgeber, damit dieser uns die Berechnungsgrundlagen für Ihr Krankengeld bereitstellt.

Sie erhalten weiterhin Ihre gewohnte Krankmeldung, auf der Ihr Arzt das Feld "Im Krankengeldfall" ankreuzt. Ihre BKK Pfalz zahlt Ihnen Ihr Krankengeld immer rückwirkend bis zu dem Tag aus, an dem Sie zuletzt beim Arzt vorstellig wurden.

Meine 4-jährige Tochter muss stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden. Kann ich mich für die Dauer der Behandlung ebenfalls aufnehmen lassen?

Kindern fällt der Aufenthalt in einem Krankenhaus leichter, wenn Mama oder Papa dabei sein dürfen. Und die Erfahrung zeigt, dass Kinder schneller gesund werden, wenn eine enge Bezugsperson in der Nähe ist.

Wir sind davon überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. Deshalb haben wir schon immer die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson von Kindern im Krankenhaus aus medizinischen Gründen getragen.

Die BKK Pfalz übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson: für einen Elternteil, einen anderen Angehörigen oder eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte Person. Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig, die Zusage der Kostenübernahme erfolgt kurzfristig: Denn im Gegensatz zu vielen anderen Kassen verzichtet die BKK Pfalz auf eine gesonderte Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Der MDK empfiehlt in der Regel nur bei Kindern im Vorschulalter uneingeschränkt die Mitaufnahme einer Begleitperson. Auch für ältere Kinder und Jugendliche übernimmt die BKK Pfalz die Kosten der Mitaufnahme, zum Beispiel bei der stationären Aufnahme als Notfall oder bei schweren lebensbedrohlichen Erkrankungen. Für die Ihnen entstehenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung als Begleitperson zahlen wir Ihnen bis zu 45 Euro pro Tag. Reichen Sie einfach die Rechnungen oder Quittungen bei uns ein.

Wie hoch ist der tägliche Eigenanteil im Krankenhaus?

Der tägliche Eigenanteil beträgt 10 Euro. Dieser ist längstens für 28 Tage zu zahlen. Zuzahlungen zu stationären Anschlussrehabilitationsleistungen der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung, die im selben Kalenderjahr entrichtet werden, werden weiterhin angerechnet.

Ich wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Trägt die BKK die anfallenden Kosten?

Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Fahrten und Transporte, wenn die nachfolgende Leistung stationär erbracht wird (zum Beispiel stationäre Krankenhausbehandlung, stationäre Rehabilitationsmaßnahme). Bei Rettungsfahrten zu einem Krankenhaus übernehmen wir die Kosten der Fahrt auch dann, wenn sich bei der Aufnahmeuntersuchung herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist.
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt und keinesfalls mehr als die tatsächlichen Kosten.

Was ist Kinderkrankengeld?

Ihr Kind ist krank und Sie können deswegen nicht zur Arbeit?

Lassen Sie sich vom Kinderarzt eine Bescheinigung ausstellen und schicken Sie uns diese zu, damit wir Ihnen das Kinderkrankengeld überweisen können.

Sie erhalten Kinderkrankengeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Ihr Kind ist unter 12 Jahren und es gibt keinen anderen Betreuer, Ihr Arbeitgeber hat Ihren Lohn nicht weitergezahlt, usw.

Lesen Sie mehr zum Thema Kinderkrankengeld.

Übrigens: Jeder Elternteil kann 15 „Kind-krank-Tage“ pro Jahr in Anspruch nehmen. Sollten 15 Tage nicht ausreichen, kann der Vater seine 15 Tage auf die Mutter oder auch umgekehrt übertragen.

Was sind Vorerkrankungen?

Sollten Sie als Arbeitnehmer einmal länger krank sein, erhalten Sie in der Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Nach diesen 42 Tagen erhalten Sie Krankengeld von Ihrer BKK Pfalz.

Waren Sie zwischenzeitlich wieder arbeiten und werden mit derselben Diagnose innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder arbeitsunfähig, dann werden die AU-Tage von beiden Erkrankungen eventuell zusammen gerechnet, da es sich um eine so genannte Vorerkrankung handelt. Sind in der Summe die 42 Tage überschritten, erhalten Sie Krankengeld.

Ob es sich um bei der erneuten Arbeitsunfähigkeit um eine Vorerkrankung handelt, prüfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankengeld-Team. Ihr Arbeitgeber erhält keine Diagnosen oder medizinischen Daten, wir informieren ihn lediglich darüber, welche Zeiten anzurechnen sind.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie jede Krankmeldung gleich zu uns schicken.

Viele Infos zum Thema Krankengeld finden Sie hier.

 

Ich habe eine Einweisung ins Krankenhaus. Was muss ich tun?

Ihre BKK Pfalz übernimmt selbstverständlich die Kosten Ihrer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung in zugelassenen Krankenhäusern.  Hierzu stellt Ihnen Ihr Arzt, außer bei Notfällen, eine Verordnung zur Krankhausbehandlung (Einweisung) aus.

Mit dieser Einweisung können Sie einfach in ein zugelassenes Krankenhaus Ihrer Wahl gehen.

Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer in Berlin. Sollte Ihr Krankhaus in Berlin sein, bitten wir Sie, uns Ihre Krankenhaus-Einweisung per Post oder Fax zuzusenden. Wir genehmigen die Verordnung dann und schicken Sie Ihnen oder auch direkt dem Krankenhaus.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch hier oder rufen Sie uns an: Kostenloses Service-Telefon unter 0800 133 33 00.

Übernimmt die BKK Pfalz Kosten für Privatrezepte bei Notfällen im Krankenhaus?

Sie oder Ihr Kind sind nachts oder am Wochenende krank geworden und mussten zur Notfallambulanz oder ins Krankenhaus. Haben Sie dann ein Privatrezept bekommen, das Sie in der Apotheke abgeholt und bezahlt haben?

Dann ist Ihre BKK Pfalz für Sie da!

Die eigentliche Behandlung wird natürlich über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Da Krankenhäuser oder Notfallambulanzen in Medizinischen Versorgungszentren aber keine so genannten Kassenrezepte ausstellen dürfen, erhalten Sie (grüne) Privatrezepte.

Die BKK Pfalz übernimmt die angefallenen Kosten dieser Rezepte. Schicken Sie uns einfach das Original und den Kassenbon der Apotheke mit Ihren Bankdaten zu. Gerne überweisen wir Ihnen dann die Kosten der Notfallmedikamente wie Antibiotika, Schmerzmittel etc. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens fünf, maximal zehn Euro). Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Gut zu wissen: Sollte die Apotheke eine Notdienstgebühr verlangen, können wir diese Kosten leider nicht erstatten.