Die App auf Rezept!
Gesundheits-Apps bieten viele Möglichkeiten, um Patienten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten zu unterstützen. Außerdem helfen sie auf dem Weg zu einer gesunden Lebensführung. Um den gesetzlich Versicherten den Zugang zu Gesundheits-Apps zu erleichtern, können Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verordnen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für die DiGAs wenn
- Ihr Arzt oder Psychotherapeut Ihnen die DiGA verschrieben hat oder
- die DiGA der vom Arzt oder Psychotherapeuten gestellten Indikation entspricht und
- die DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurde.
So einfach geht's:
- Die DiGA wird durch einen Arzt oder Psychotherapeuten verordnet. Sie enthält die DiGA-Nr. aus dem DiGA-Verzeichnis und die Verordnungsdauer.
- Sie senden uns das Rezept.
- Sie erhalten dann von uns einen Freischaltcode, den Sie zum Einrichten der App benötigen.
- Durch die Aktivierung des Codes, erfolgt die Abrechnung mit uns.
- Die App ist entsprechend der Verordnungsdauer aktiv. Ist der Zeitraum abgelaufen, wird eine neue Verordnung benötigt, mit der dann ein neuer Code generiert werden kann.
Sie haben eine entsprechende Diagnose, aber noch keine Verordnung Ihres Arztes oder Psychotherapeuten? Unsere Mitarbeiter*innen am Kundentelefon unter 0800 / 133 33 00 helfen Ihnen gerne weiter!
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.