Ärztliche Zweitmeinung bei operativen Eingriffen

Steht bei Ihnen in der nächsten Zeit eine Operation an der Schulter, der Hüfte, dem Knie oder der Wirbelsäule an? Vielleicht ist dieser Eingriff gar nicht nötig und eine konservative Behandlung wie Krankengymnastik oder Entspannungsverfahren sinnvoller? Holen Sie sich dazu eine fundierte ärztliche Zweitmeinung ein. Mit dem neuen Service der BKK Pfalz.

Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 16 Millionen Operationen und jedes Jahr werden es mehr. Rückenerkrankungen sind die Volkskrankheit und die häufigste Ursache für Krankschreibungen.

Damit Sie eine gute Entscheidungsgrundlage für oder gegen die OP haben, haben wir einen Vertrag mit ausgewählten Schmerzzentren geschlossen, die auf die Behandlung von Rücken- und Gelenkerkrankungen spezialisiert sind. Dort erhalten Sie eine fundierte zweite Meinung. In diesen Zentren arbeiten jeweils ein Schmerz-, Physio- und ein Psychotherapeut Hand in Hand. Alle beschäftigen sich intensiv mit dem Patienten und seinen Beschwerden und beraten schließend untereinander, welche alternative Therapie sinnvoll sein könnte. Das Ergebnis besprechen sie dann mit dem Patienten und dem behandelnden Arzt.

Ihre Vorteile

  • Unnötige und belastende Operationen können vermieden werden.
  • In dringenden Fällen bekommen sie innerhalb von zwei Tagen einen Termin beim Ärzteteam, normalerweise Terminvergabe innerhalb von fünf Werktagen.
  • Risiken der geplanten Operation und Behandlungsalternativen werden aufgezeigt.
  • Sie werden von ausgewählten Spezialisten untersucht.
  • Sie werden mit der Entscheidung nicht alleine gelassen, denn die Spezialisten stimmen sich mit Ihrem behandelnden Arzt ab.
  • Sie bekommen mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung für oder gegen eine Operation.

So funktioniert's

Wenn bei Ihnen eine Operation an Knie oder Hüfte, Schulter oder Wirbelsäule ansteht, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung oder Überweisung zur OP aus. Wenn Sie unseren Zweitmeinungs-Service nutzen möchten, dann legen Sie diese Verordnung einfach in einem unserer Vertrags-Schmerzzentren vor. Natürlich kann auch Ihr Arzt Sie an das Schmerzzentrum zur Abklärung überweisen. Nehmen Sie am besten Ihre Krankenunterlagen, Befunde oder Röntgenbilder mit zum Termin.

Die Zweitmeinung in einem ambulanten schmerztherapeutischen Zentrum einzuholen ist kein Misstrauen dem bisher behandelnden Arzt gegenüber, sondern eine zusätzliche qualitative Absicherung in einer schwierigen Lebenssituation. Kein seriöser Arzt wird dies seinem Patienten übelnehmen, sondern er wird dafür Verständnis zeigen.

Die Schmerzzentren

Unsere Schmerzzentren finden Sie im ganzen Bundesgebiet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Service-Telefon unter 0800 / 133 33 00 nennen Ihnen gerne Adressen und Ansprechpartner.

Landkarte von Deutschland mit den Schmerzzentren