Mit Kind und gelbem Heft zum Zahnarzt
- Datum:
- 14. Januar 2026
- Lesezeit:
- 1 min
Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Somit werden alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. Die Mundgesundheit und die Vermeidung von Karies werden so von klein auf gefördert.
Mehr Infos zur zahnärztlichen Vorsorge für Kleinkinder finden Sie hier.