Wenn Sie selbst einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ist es möglich, Pflegegeld und Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Pflegesachleistungen) zu kombinieren. Grundsätzlich muss aber das Verhältnis zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung (zum Beispiel 2/3 zu 1/3) bei Antragstellung festgelegt werden. An diese Entscheidung sind Sie grundsätzlich sechs Monate gebunden. Ist das Ausmaß der notwendigen Pflegesachleistungen im Voraus nicht feststellbar, kann das anteilige Pflegegeld im Nachhinein monatlich ermittelt und ausgezahlt werden.
Der BKK Pflege-Finder hilft
Suchen Sie nach einem passenden Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Suchen Sie nach speziellen Betreuungsangeboten für Demenzkranke und Behinderte oder nach einem Hospiz? Unsere bundesweite Pflegedatenbank verfügt über 35.000 Leistungsangebote. Nutzerfreundliche Suchfunktionen wie die Eingabe der Pflegeart, ob ambulant oder stationär, die Postleitzahl und die Eingrenzung auf einen Umkreis bis zu 50 Kilometern ermöglichen Ihnen eine schnelle Auswahl: zum BKK Pflege-Finder!