FAQs — Pflege

Ich pflege meinen Mann zu Hause. Wer schaut ab und zu mal nach dem Rechten und berät mich?

Sie haben die Pflege im häuslichen Umfeld übernommen und leisten damit eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wie gut, dass ein zugelassener Pflegedienst Ihres Vertrauens regelmäßig für Sie da ist und Ihre Aufgaben mit fachlicher Kompetenz begleitet.
Der Pflegedienst dokumentiert seinen Pflegeeinsatz in einem Beratungsnachweis und informiert die Pflegekasse der BKK Pfalz hierüber. Die Kosten dieses Beratungsbesuchs übernimmt die BKK Pfalz  je nach Pflegegrad bis zu viermal im Jahr.
Wenn Sie möchten, können Sie den Pflegedienst gerne unterstützen. Benutzen Sie dazu den  Nachweis Beratungseinsatz Pflegedienst

Mein Ehegatte ist pflegebedürftig und erhält Leistungen der Pflegeversicherung. Kann ich ihn selbst pflegen und zusätzlich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Wenn Sie selbst einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ist es möglich, Pflegegeld und Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Pflegesachleistungen) zu kombinieren. Grundsätzlich muss aber das Verhältnis zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung (zum Beispiel 2/3 zu 1/3) bei Antragstellung festgelegt werden. An diese Entscheidung sind Sie grundsätzlich sechs Monate gebunden. Ist das Ausmaß der notwendigen Pflegesachleistungen im Voraus nicht feststellbar, kann das anteilige Pflegegeld im Nachhinein monatlich ermittelt und ausgezahlt werden.

Der BKK Pflege-Finder hilft

Suchen Sie nach einem passenden Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen? Suchen Sie nach speziellen Betreuungsangeboten für Demenzkranke und Behinderte oder nach einem Hospiz? Unsere bundesweite Pflegedatenbank verfügt über 35.000 Leistungsangebote. Nutzerfreundliche Suchfunktionen wie die Eingabe der Pflegeart, ob ambulant oder stationär, die Postleitzahl und die Eingrenzung auf einen Umkreis bis zu 50 Kilometern ermöglichen Ihnen eine schnelle Auswahl: zum BKK Pflege-Finder!