Absicherung von Pflegepersonen

Unser Plus:

Unser Pflegeteam berät Sie gerne und informiert Sie über Ihre Ansprüche.

Leistung:

Pflegende Personen leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft. Ihre soziale Absicherung ist durch die Pflegestärkungsgesetze verbessert worden.

Seit Januar 2017 werden für Pflegepersonen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 2) an mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Unter Pflege sind alle pflegerischen Maßnahmen zu verstehen, die im alltäglichen Leben erforderlich sind — zum Beispiel um notwendige Unterstützungen beim Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Position, Umsetzen, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Hierzu zählen auch pflegerische Maßnahmen in Form von Betreuungsmaßnahmen.

Während der Ausübung der pflegerischen Tätigkeit besteht ein Unfallversicherungsschutz. Hilfen bei der Haushaltsführung sind auch in den Unfallversicherungsschutz einbezogen. Wenn Sie während Ihrer Pflege-Tätigkeit einen Unfall haben, dann gehen Sie bitte zum Unfall-/Durchgangsarzt und weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen „Arbeits-Unfall“ handelt.

Neu ist seit dem 1.Januar 2017 eine Absicherung bei der Bundesagentur für Arbeit. Versicherungspflichtig sind Personen, die
• einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen
• mindestens zehn Stunden wöchentlich
• verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche
• wenn sie unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig waren oder
• einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach (nach dem SGB III) hatten.

Die Beiträge trägt allein die Pflegekasse. Sollte es der Pflegeperson nicht gelingen, nahtlos nach der Pflegetätigkeit wieder eine Beschäftigung auszunehmen, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Zugang zu allen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.